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Die Regierung hat den Entwurf der Novelle des Umsatzsteuergesetzes für 2021 angenommen

PrintMailRate-it

 

Żaneta Niestier

17. Dezember 2020

 

Die Regierung hat den Entwurf der Novelle des Umsatzsteuergesetzes für 2021 angenommen.


Am 28. Oktober 2020 hat der Ministerrat den vom Minister für Finanzen, Fonds und Regionalpolitik vorgelegten Entwurf eines Gesetzes über die Änderung des Umsatzsteuergesetzes sowie des Bankengesetzes angenommen.


Durch die vorgeschlagene Novelle des Umsatzsteuergesetzes soll Folgendes eingeführt werden:


  1. Lösungen zur Vereinfachung der Umsatzsteuerabrechnungen durch die Steuerpflichtigen – das sog. SLIM-VAT-Paket (engl. Simple Local And Modern VAT);
  2. Lösungen, die einige Rechtskonstruktionen bei der Umsatzsteuer präzisieren und ergänzen;
  3. Änderungen beim System der Erstattung der Umsatzsteuer an Reisende (TAX FREE).


SLIM VAT


Wie wir Ihnen in unserem letzten Mandantenbrief mitgeteilt hatten, handelt es sich bei SLIM VAT  um ein Paket von Vereinfachungen und Modernisierungen bei der Umsatzsteuer, das ab den ersten Monaten des Jahres 2021 gelten soll. Dies ist die Antwort des Finanzministeriums auf die Erwartungen der Unternehmer. Die Änderungen werden die vier wichtigsten Bereiche betreffen:

  • Einfache Fakturierung – abgeschafft wir die Bedingung, dass Eingangsbestätigungen für Korrekturrechnungen in minus  eingeholt werden mussten, dafür wird eine Vorschrift eingeführt, die die Abrechnung von Korrekturrechnungen in plus betrifft;
  • Export – Verlängerung der Frist für die Warenausfuhr zwecks Beibehaltung des 0%-Satzes bei der Besteuerung von Anzahlungen, die mit Warenexport verbunden sind von 2 auf 6 Monate;
  • Gemeinsame Wechselkurse – also die Möglichkeit, kohärente Grundsätze für die Umrechnung von Fremdwährungsbeträgen in PLN sowie der Körperschaftsteuer zu wählen;
  • Vorteile für die Unternehmer: laufende Verlängerung der Frist für den Vorsteuerabzug von 2 auf 4 Monate, Erhöhung des Limits für Geschenke von geringem Wert von 10 PLN auf 20 PLN.


Präzisierung bestehender Vorschriften


Das Paket sog. präzisierender und ergänzender Umsatzsteuervorschriften betrifft hauptsächlich folgende Bereiche:

  • Änderungen an der Matrix der Umsatzsteuersätze und an der Verbindlichen Auskunft über den Steuersatz
  • Änderung des Symbols PKWiU 2008 in das Symbol PKWiU 2015 in der Anlage Nr. 15 zum polnischen Umsatzsteuergesetz (UStG-PL) bezüglich der in Art. 113 Abs. 13 Pkt. 1 Buchst. f und g UStG-PL festgelegten persönlichen Steuerbefreiungen;
  • Präzisierung bei der Aufstellung der Umsatzsteuerpflichtigen (sog. Weiße Liste) sowie beim Split Payment;
  • Präzisierung bei der neuen SAF-T-Datei (poln. JPK VAT);
  • Aufhebung von Art. 7 Abs. 8 UStG-PL.


Umsatzsteuererstattung an Reisende (Tax Free)

 

Der Entwurf sieht die Einführung eines elektronischen Systems zur Ausstellung und zum Umlauf von Dokumenten bei dem Verfahren zur Umsatzsteuererstattung an Reisende (auf der Plattform Elektronischer Steuer- und Zolldienstleistungen – poln.PUESC) sowie die elektronische Bestätigung von Warenausfuhren nach außerhalb der EU vor. Außerdem wird die Pflicht zur Einführung von Online-Kassen für Verkäufer vorgesehen, die sich am System der Umsatzsteuererstattung an Reisende beteiligen. Die Änderungen bei Tax Free sollen ab dem 1. Januar 2022 gelten, wobei den Steuerpflichtigen die Möglichkeit eingeräumt werden soll, sich schon früher – ab Juli 2021 – auf der PUESC zu registrieren.


Die in dem Projekt enthaltenen neuen Lösungen sollen ab dem 1. Januar 2021 gelten, mit Ausnahme einiger Vorschriften, die an anderen Terminen in Kraft treten (dies betrifft u.a. die Änderungen bei Tax Free). Am 28. November wurde der Entwurf dem Präsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Über sämtliche Änderungen werden wir Sie auf dem Laufenden halten.

Kontakt

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Dominika Tyczka-Szyda

Tax adviser (Polen)

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