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Die Polnische Neuordnung – Revolution bei der Vermietung von Wohnungen

PrintMailRate-it

Monika Spotowska

17. August 2021

 

Der Entwurf des Gesetzes über die sog. Polnische Neuordnung führt wesentliche Modifikationen bei der Besteuerung der Einkünfte aus Vermietung, Verpachtung und aus sonstigen ähnlichen Verträgen ein.


Gemäß den vorgeschlagenen Vorschriften werden Einkünfte aus Vermietung von privaten Wohnungen nicht nach den allgemeinen Grundsätzen abgerechnet werden können.  Es wird obligatorisch sein, Pauschalbesteuerung anzuwenden. Folglich wird es nicht möglich sein, für den Erwerb der Immobilie getragene Aufwendungen, darunter Abschreibungen, unter den abzugsfähigen Betriebsausgaben auszuweisen.


Ähnlich wird es bei denjenigen Unternehmern sein, die Wohnungen im Rahmen der ausgeübten Gewerbetätigkeit vermieten.  Die Polnische Neuordnung sieht voraus, dass auch diese keine Abschreibung vornehmen können.


Da es keine Übergangsvorschriften gibt, werden von dem Verbot, Wohnimmobilien abzuschreiben, die Räumlichkeiten betroffen werden, die bisher abgeschrieben waren und weiterhin sind. 


Das Finanzministerium weist in seiner Begründung darauf hin, dass die Änderungen wegen der immer höheren Immobilienpreise notwendig sind.  Die Wohnungen werden von vielen als Investitionen angesehen, was folglich zu höheren Preisen und negativen Auswirkungen auf den Markt führt. 


Sollten Sie an Einzelheiten zu den einzuführenden Änderungen interessiert sein, so setzen Sie sich bitte mit den Experten von Rödl & Partner in Verbindung. ​​​​​​​



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Monika Spotowska

Attorney at law (Polen), Tax adviser (Polen)

Associate Partner

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