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Besteuerung von gruppeninternen Darlehen und Safe Harbours

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​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​Daria Walkowiak-Dobner, Joanna Tomczak

​16. Januar 2025 


Am 1. Januar 2025 trat die Bekanntmachung des Finanzministers zur Bekanntgabe der Art des Basiszinssatzes und der Marge für die Zwecke der Verrechnungspreise im Bereich der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer in Kraft.


In der Bekanntmachung wurden die Art des Basiszinssatzes und die Höhe der Marge festgelegt, die seit dem 1. Januar 2025 gelten und es ermöglichen, die Safe-Harbour-Vereinfachung auf der Grundlage der Vorschriften über Verrechnungspreise für Darlehen und Kredite zwischen verbundenen Unternehmen in Anspruch zu nehmen.

Wesen von Safe Harbours


Die Inanspruchnahme eines Safe Harbours bewirkt, dass die Steuerbehörde die Höhe der zwischen verbundenen Unternehmen festgelegten Verzinsung nicht in Frage stellen kann, wenn die Verzinsung u.a. aus Folgendem besteht:

  • dem Basiszinssatz WIBOR 3M oder WIRON 3M für in Zloty gewährte Darlehen;
  • dem Basiszinssatz EURIBOR 3M für in EUR gewährte Darlehen

und einer zusätzlichen Marge, deren Höhe

  • für Darlehensnehmer – maximal 2,6 Prozentpunkte (2024: 3,1 Prozentpunkte) beträgt,
  • für Darlehensgeber – mindestens 2,0 Prozentpunkte (2024: 2,2 Prozentpunkte)  beträgt.

Bei dem Abschluss neuer Finanzgeschäfte mit verbundenen Unternehmen ist es empfehlenswert, die Höhe der Verzinsung im Hinblick auf die Änderungen, die die Bekanntmachung einführt, zu überprüfen und die Vorteile, die sich aus Safe Harbours ergeben, zu berücksichtigen.

Safe Harbours können nur auf Darlehen mit einem beschränkten Kapitalbetrag und einer beschränkten Laufzeit angewendet werden.

Bei Fragen zur Anwendung der Safe-Harbour-Vereinfachung setzen Sie sich gerne mit unseren Experten in Verbindung.


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Daria Walkowiak-Dobner

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Joanna Tomczak

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