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Kapitalisierung der Zinsen als steuerbare Einnahme

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Die kapitalisierten Zinsen auf Kredite (Darlehen) stellen am Tag ihrer Kapitalisierung eine steuerbare Einnahme dar, und nicht am Tag ihres tatsächlichen Erhalts - dies stellte das Oberverwaltungsgericht im Urteil vom 13.12.2013, Az. II FSK 2849/11, fest und führte des Weiteren aus:

 

 

Werden die berechneten Zinsen mit Zustimmung des Gläubigers bei der Kapitalisierung auf den ursprünglichen Kredit-(Darlehens-)betrag angerechnet, so ist dies als eine Art der Verfügung über die berechneten Zinsen zu betrachten, die den Anspruch des Darlehensgebers (Kreditgebers) auf deren Rückzahlung befriedigt. Somit erlangt der Gläubiger bereits ab dem Tag der Kapitalisierung einen wirtschaftlichen Vorteil in Form der Erhöhung des Betrags, auf den weitere Zinsen berechnet werden. Mit dem Tag der Kapitalisierung büßen die Zinsen ihre gegenüber dem Hauptbetrag bisher bestehende getrennte rechtliche Existenz ein.

 

 

In der Begründung nahm das Gericht auf die Situation des Darlehensnehmers Bezug, indem es auf die Rechtsprechung hinwies, laut der die kapitalisierten Zinsen auch zum Tag ihrer Kapitalisierung, und nicht zum Zeitpunkt ihrer tatsächlichen Entrichtung, zu Betriebsausgaben werden (Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom 14.05.2009, Az. II FSK 263/08).

 

 

Obwohl das obige Urteil mit der seit Jahren herrschenden Linie der Rechtsprechung konform ist, vertreten die Behörden niedrigerer Ebene während der steuerlichen Außenprüfungen oft einen anderen Standpunkt. Daher ist es empfehlenswert, in Erwägung zu ziehen, bei der Kapitalisierung von Zinsen eine verbindliche Auskunft einzuholen. Wir sind gerne bereit, Sie bei der Erstellung des Antrags auf Erteilung  eine solche Auskunft zu unterstützen.

 

 

Sollten Sie an dieser Thematik interessiert sein, so beantworten wir Ihnen gerne weitere Fragen oder werden Ihnen eine Steuerberatung in Polen anbieten. Unsere Steuerberater in den Büros von Rödl & Partner: Breslau, Danzig, Gleiwitz, Krakau, Posen und Warschau stehen Ihnen zur Verfügung.

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Dominika Tyczka-Szyda

Tax adviser (Polen)

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