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Neue Pflichten für digitale Plattformbetreiber

PrintMailRate-it

​​​​​​​​​​​Natalia Mikulska

4. Juli 2024


Am 1. Juli d. J. ist die Novelle des Gesetzes über den Austausch von Steuerinformationen mit anderen Ländern und einiger anderer Gesetze in Kraft getreten. Dabei handelt es sich um die Implementierung der EU-Richtlinie 2021/514 (DAC7) in die polnische Rechtsordnung. 

Gegenstand der neuen Pflichten


Digitale Plattformbetreiber wurden verpflichtet Folgendes zu erfassen und den Steuerverwaltungen zu übermitteln:

  • Informationen über Verkäufer, die über die genannten Plattformen Transaktionen abgewickelt haben, 
  • Informationen über die Transaktionen selbst. 

Diese Pflicht bezieht sich auf Rechtsträger, wie:

  • E-Commerce-Plattformen,
  • Portale zur Buchung von Übernachtungen,
  • Plattformen zur Vermietung von Transportmitteln, 
  • Plattformen zur Buchung von Autofahrten.

Dabei wurde eine Schwelle für die Meldepflicht eingeführt – von der Pflicht zur Vornahme jährlicher Meldungen durch digitale Plattformbetreiber an die Steuerbehörden wurden Verkäufer von Waren ausgeschlossen, die während des Jahres weniger als 30 solcher Transaktionen durchgeführt haben und deren diesbezügliche Gesamtvergütung im betreffenden Jahr den Gegenwert von 2.000 EUR nicht überstieg.  

Außer der Meldepflicht wurden den Plattformbetreibern auch Sorgfaltspflichten auferlegt (die u.a. Folgendes betreffen: Ermittlung des Status der Verkäufer, ihrer Ansässigkeit und der Verlässlichkeit der erhaltenen Informationen). 

Fristen


Die Plattformbetreiber müssen dem Leiter der Landesfinanzverwaltung bis zum 31. Januar 2025 die ersten Meldungen übermitteln und bis zum 31. Dezember 2024 das Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten einführen. 

Die Meldepflicht soll sich auch auf die Vergangenheit beziehen, d.h. das Jahr 2023 und den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum Inkrafttreten des Gesetzes.

Erfüllt der Plattformbetreiber die o.g. Pflichten nicht, droht ihm eine Geldbuße, die sogar bis zu 1 Mio. PLN betragen kann.

Wenn Sie Fragen zu den neuen Pflichten digitaler Plattformbetreiber haben, so setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

Kontakt

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Karolina Sieraczek

Attorney at law (Polen)

Associate Partner

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