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Steuer auf verlagerte Einkünfte

PrintMailRate-it

​Katarzyna Niedabylska

3. Januar 2023


Seit dem 2022 gilt in Polen die sog. Steuer auf verlagerte Einkünfte. Diese Steuer wird von polnischen Körperschaftsteuerpflichtigen gezahlt, die:

  • ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung in Polen haben,
  • die Tätigkeit über eine in Polen gelegene ausländische Betriebsstätte ausüben.  

Die Steuer ist auf bestimmte Aufwendungen zugunsten verbundener (polnischer bzw. ausländischer) Unternehmen zu entrichten. Dies betrifft Aufwendungen für:

  • immaterielle Dienstleistungen, 
  • Lizenzen, Urheberrechte, 
  • Know-how,
  • Gebühren für die Übertragung des Risikos der Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners,
  • Fremdfinanzierung,
  • Gebühren und Vergütungen für die Übertragung von Funktionen, Aktiva oder Risiken. 

In der Praxis bedeutet dies Folgendes: Der polnische Körperschaftsteuerpflichtige muss auf die o.g. Leistungen, die er bei verbundenen Unternehmen erwirbt, Steuer i.H.v. 19% entrichten. Diese Steuer wird in der Jahressteuererklärung ausgewiesen und innerhalb der Frist für die Abgabe der Steuererklärung gezahlt. 

Die Steuer auf verlagerte Einkünfte ist von den Körperschaftsteuerpflichtigen zu berechnen, bei denen die o.g. Aufwendungen zugunsten verbundener und dritter Unternehmen 3% der Gesamtsumme der abzugsfähigen Betriebsausgaben überschritten haben. 

Bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen an den Status des Geschäftspartners, der die o.g. Forderungen erhält (u.a. Überprüfung, ob er tatsächlich eine wesentliche Gewerbetätigkeit ausübt, Überprüfung des angewandten effektiven Steuersatzes auf Einkünfte, der steuerlichen Erfassung und der Verteilung der vom polnischen Körperschaftsteuerpflichtigen erhaltenen Forderungen) besteht die Möglichkeit, den Ausschluss von der Besteuerung in Anspruch zu nehmen.


Für Rückfragen zu der Steuer auf verlagerte Einkünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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Katarzyna Niedabylska

Tax adviser (Polen), Attorney at law (Polen)

Senior Associate

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