Um die Website zu personalisieren und Ihnen den größten Mehrwert zu bieten, verwenden wir Cookies. Unter anderem dienen sie der Analyse des Nutzerverhaltens, um herauszufinden wie wir die Website für Sie verbessern können. Durch Nutzung der Website stimmen Sie ihrem Einsatz zu. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.



Der Sejm hat den Regierungsentwurf zur Änderung des Gesetzes über Investitionen in Windkraftanlagen angenommen

PrintMailRate-it

​Jakub Plebański

17. Februar 2023


In dem vom Sejm angenommenen Entwurf wurden die Grundsätze der Standortauswahl für Onshore-Windparks in Polen zwar liberalisiert, jedoch gegenüber den Erwartungen der Branche in beschränktem Umfang. Neben der „Entsperrung" der Entwicklung der Windenergie in Polen ist die Annahme des Gesetzentwurfs auch für die Auszahlung der Mittel aus dem Nationalen Wiederaufbauplan von ausschlaggebender Bedeutung. 

Die wichtigste Änderung, die mit dem Entwurf eingeführt wird, ist die Möglichkeit, vom sog. 10H-Grundsatz teilweise abzuweichen. Nach diesem Grundsatz ist der Standort einer Windkraftanlage nur in einem Abstand in Höhe des Zehnfachen der Gesamthöhe der Windkraftanlage zu Wohngebäuden oder  Gebäuden für Mischzwecke zulässig.  Die neue Lösung soll es der Gemeinde ermöglichen, auf der Grundlage des örtlichen Flächennutzungsplans einen Mindestabstand von mindestens 700 Metern zu den nächstgelegenen Wohngebäuden und Gebäuden für Mischzwecke für die Errichtung einer Windkraftanlage festzulegen. Der Festlegung des neuen Abstands muss eine strategische Umweltverträglichkeitsprüfung vorausgehen.

Es sei darauf hingewiesen, dass die Abstandsregelungen für den Standort, den Bau, aber auch für den Umbau einer Windkraftanlage gelten. Bei Windkraftanlagen, die vor dem Inkrafttreten der Novelle gebaut wurden, sind nur Reparaturen oder Tätigkeiten zulässig, die für den ordnungsgemäßen Betrieb erforderlich sind, nicht aber Tätigkeiten, die zu einer Erhöhung der Leistung oder zu einer Erhöhung der Umweltauswirkungen dieser Anlagen führen. 

Unter den anderen einzuführenden Änderungen ist u.a. auf die Pflicht des Investors aufmerksam zu machen, 10% der Leistung der installierten Windkraftanlage den Einwohnern der Gemeinde, in der die Windkraftanlage errichtet wurde, als virtuellem Prosumenten zur Verfügung zu stellen. Ein anderer wichtiger Aspekt sind auch weitere Vorschriften, die den sicheren Betrieb von Windkraftanlagen, die Zertifizierung von Produktionsanlagen und eine engere Zusammenarbeit des Erzeugers mit dem Amt für Technische Überwachung gewährleisten sollen.

Der Entwurf zur Änderung des Gesetzes über Investitionen in Windkraftanlagen wird gegenwärtig vom Senat bearbeitet.


Wenn Sie Fragen zu den geplanten Änderungen haben, so stehen Ihnen unsere Experten gerne zur Verfügung.

Kontakt

Contact Person Picture

Jakub Plebański

Jurist (Polen)

Anfrage senden


Deutschland Weltweit Search Menu