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Ablehnung des Netzanschlusses einer EE-Anlage in Polen – Anfechtung, kommerzieller Anschluss und andere Varianten

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​​​​​​​​​​​​Jakub Plebański

28. März 2024


Trotz der ambitionierten Pläne hinsichtlich der Erweiterung des Erzeugungspotenzials von EE-Anlagen ist gegenwärtig der beschränkte Zugang zum Stromnetz die größte Schwachstelle für Investitionen dieser Art in Polen. Die Ablehnung des Netzanschlusses kommt immer häufiger vor.

In diesem Artikel schlagen wir auf der Basis unserer Erfahrung Lösungen vor, die Investoren für den angestrebten Anschluss ihrer Anlagen an das Netz nutzen können.

Ablehnung des Netzanschlusses – Fakten


Investoren, die EE-Anlagen-Projekte entwickeln, sind immer häufiger mit einer Ablehnung des Stromnetzanschlusses konfrontiert. Dieses Bild ergibt sich aus den Daten, die der Präsident der Energieregulierungsbehörde veröffentlicht hat. 2022 stieg die Anzahl der Ablehnungen um 90 Prozent auf Jahresbasis und betraf 7 023 Anträge auf Erteilung der Anschlussbedingungen [1].

Die hohe Rate der Ablehnungen des Netzanschlusses verwundert angesichts des Zustands der Übertragungsinfrastruktur nicht. Gemäß dem kürzlich veröffentlichten Bericht der Obersten Kontrollkammer „Entwicklung des Strom-Verteilnetzes“ ist die Hälfte der Stromleitungen in Polen älter als 30 Jahre. Im Einzelnen: 2021 waren insgesamt 46 Prozent der Hochspannungsleitungen älter als 40 Jahre, darunter die Hälfte älter als 50 Jahre. Bei den Mittelspannungsleitungen waren 40 Prozent der Leitungen älter als 40 Jahre, und 15 Prozent waren älter als 50 Jahre.  Nicht viel besser sah die Situation bei den Niederspannungsleitungen aus – Leitungen, die älter als 40 Jahre waren, machten 30 Prozent aller Stromleitungen aus [2].

Das obige Problem mit der Netzinfrastruktur bedeutet jedoch nicht, dass die Entwicklung im Bereich der Erneuerbaren Energien in Polen gestoppt hat. Ganz im Gegenteil. In dem letztens der Europäischen Kommission vorgelegten aktualisierten Entwurf des Dokuments „Nationaler Energie- und Klimaplan bis 2030” sieht die Regierung vor, bis Ende dieses Jahrzehnts den Verbrauch von Energie aus erneuerbaren Quellen zu verdoppeln, der somit 50,1 Prozent des gesamten Stromverbrauchs erreichen soll. Gleichzeitig werden große Investitionen in die Netzinfrastruktur angekündigt, deren Finanzierung sich u.a. auf Mittel aus dem Nationalen Aufbau- und Resilienzplan stützen soll. 

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Quelle: Ministerium für Klima und Umwelt, Nationaler Energie- und Klimaplan bis 2030, Entwurf vom 29.02.2024. 


Die angeführten Daten weisen darauf hin, dass die verstärkte Entwicklung im Bereich der EE und der Netzinfrastruktur Prozesse sind, die in Polen parallel verlaufen werden. Dies ändert auch den Blickwinkel auf die Ablehnungen des Netzanschlusses. Unter Berücksichtigung der geplanten Investitionen in die Netzinfrastruktur muss die Ablehnung des Betreibers, eine EE-Anlage anzuschließen, nicht endgültig sein. Denn es gibt rechtliche Lösungen, die die weitere Durchführung des Projekts ermöglichen können. 

Anfechtung der Ablehnung des Netzanschlusses


Das polnische Recht ermöglicht es, eine Ablehnung des Netzanschlusses durch den Betreiber anzufechten. Eine solche Auseinandersetzung wird durch den Präsidenten der Energieregulierungsbehörde entschieden. Gegen seinen Bescheid kann bei dem Gericht für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz und anschließend beim Berufungsgericht Widerspruch eingelegt werden. 

Wie lohnenswert eine Anfechtung der Ablehnung des Netzanschlusses ist: Selbstverständlich hängt alles von der Spezifik der betreffenden Investition ab, insbesondere im Hinblick auf den Netzentwicklungsplan des Betreibers. Die Erfahrungen unserer Mandanten zeigen jedoch, dass es sich lohnen kann.

Ablehnungen des Netzanschlusses sind sehr oft nicht ausreichend begründet. Es kommt vor, dass die Betreiber lediglich allgemein auf mangelnde technische oder wirtschaftliche Voraussetzungen für den Anschluss hinweisen. Indessen ist, laut Information des Präsidenten der Energieregulierungsbehörde, die Bedingung der fehlenden technischen Voraussetzungen für den Anschluss eng auszulegen und es dürfen nur dauerhafte technische Hindernisse berücksichtigt werden, die trotz entsprechender Versuche nicht beseitigt werden können. Der Betreiber muss demnach nachweisen, dass objektive Hindernisse, die sich nicht beseitigen lassen, bestehen, die den Anschluss der betreffenden Anlage unmöglich machen [3].

Im Falle von Anlagen mit einer Leistung von über 2 MW ist der Betreiber verpflichtet, ein Gutachten über den Einfluss des Anschlusses auf das nationale Stromnetz zu erstellen. Wichtig ist, dass die Betreiber bei einer Ablehnung des Netzanschlusses dem Antragsteller in der Regel nicht das gesamte Gutachten übergeben, sondern nur eine bestimmte Zusammenfassung der wichtigsten Schlussfolgerungen aus dem Gutachten vornehmen. Dies führt zu einer erheblichen Beschränkung der Rechte des Antragstellers, was während einer Auseinandersetzung vor dem Präsidenten der Energieregulierungsbehörde vorzubringen ist. Ein sehr wichtiges Element des Verfahrens ist auch die entsprechende Beteiligung von Experten und Sachverständigen zur Prüfung der realen Möglichkeit, die Anlage anzuschließen.

Die Statistiken zu strittigen Verfahren wegen Ablehnungen des Netzanschlusses, die von der Obersten Kontrollkammer veröffentlicht wurden, weisen darauf hin, dass zwischen 2018 und 2022 bei der Energieregulierungsbehörde 708 Anträge auf Entscheidung von Netzanschlussauseinandersetzungen eingegangen sind. Ein Großteil dieser Verfahren läuft noch. Nur 35 davon endeten mit einer Zurückweisung [4]. Es ist hervorzuheben, dass es neben Situationen, die mit der Anordnung des Abschlusses eines Anschlussvertrags durch den Präsidenten der Energieregulierungsbehörde enden, auch Situationen gibt, in denen die Einlegung einer Beschwerde zum Abschluss eines Anschlussvertrags infolge von Verhandlungen oder Mediation zwischen den Parteien führt, insbesondere unter Berücksichtigung der in Aktualisierung befindlichen Pläne für die Entwicklung des Stromnetzes und des fortschreitenden Ausbaus der Netzinfrastruktur. Solche Praktiken sind möglich und begründet.

Kommerzieller Anschluss


Eine Auseinandersetzung vor dem Präsidenten der Energieregulierungsbehörde ist nicht die einzige Lösung des Anschlussproblems. Sehr wichtig ist die genaue Identifizierung der Ursache für die Ablehnung des Netzanschlusses. 

Wird die Ablehnung mit wirtschaftlichen Voraussetzungen begründet, sollte die Möglichkeit des kommerziellen Anschlusses zu erwogen werden. 

Wesen des kommerziellen Anschlusses: Dieser Anschluss erfolgt nach anderen Grundsätzen als den grundlegenden, öffentlich-rechtlichen Regeln, die die Pflicht zur Teilung der Kosten des Anschlusses durch den Betreiber auferlegen.

Es ist hervorzuheben, dass gemäß dem „Grundverfahren“ der Investor bei dem Anschluss einer EE-Anlage mit einer Leistung bis 5 MW oder eines Stromspeichers nur die Hälfte der tatsächlichen Anschlusskosten trägt, und die andere Hälfte vom Betreiber übernommen wird.  Der für den Anschluss der Erzeugungsanlage erforderliche Ausbau des Netzes kann daher die finanziellen Möglichkeiten des Netzbetreibers überschreiten. Die neueste Änderung des Energierechts macht diese Regel flexibler. Der Betreiber kann einen Vertrag über den Netzanschluss abschließen und dabei individuell die Anschlussgebühr festlegen, was die Deckung ihres größeren Teils durch den anzuschließenden Rechtsträger ermöglicht. 

Diese Variante wird als kommerzieller Anschluss bezeichnet. 

Eine andere interessante Lösung im Rahmen des kommerziellen Anschlusses ist die Möglichkeit, dass der Betreiber dem anzuschließenden Rechtsträger den Bau und den Ausbau des Netzes in Auftrag gibt, wodurch der Anschluss seiner Anlage ermöglicht wird. 

Der Anschluss eines Kraftwerks auf diese Art und Weise kann sich als schneller und gleichzeitig attraktiver für den Eigentümer des Netzes erweisen, der durch den Anschluss der neuen Anlage die Modernisierung eines Teils der Stromleitungen sicherstellt.

Der Präsident der Energieregulierungsbehörde hat die Möglichkeit des kommerziellen Anschlusses bemerkt und anerkannt. In seiner neuesten Stellungnahme weist er eindeutig darauf hin, dass jede solche Initiative „von den Betreibern besonders eingehend geprüft werden sollte” [3]. Dies ist ein wichtiges Signal seitens der Regulierungsbehörde, das zeigt, dass entschlossene Unternehmen, die zu einer vertieften Zusammenarbeit mit den Netzbetreibern bereit sind, Chancen haben, ihre geplanten Anlagen anzuschließen, auch wenn dies zunächst abgelehnt wurde.

Sonstige Lösungen, die den Anschluss einer geplanten Anlage ermöglichen


Wenn die Festlegung der Netzanschlussbedingungen abgelehnt wird, sollten auch andere Varianten bedacht werden, die langfristig die Stromlieferung aus der EE-Anlage ermöglichen. 

Vor allem ist das Verhältnis zwischen der gesetzlichen Frist für den Anschluss der EE-Anlage an das Stromnetz und den von den Betreibern veröffentlichten Netzentwicklungsplänen zu analysieren. Manchmal ist der Erlass der Netzanschlussbedingungen unmöglich, da die maximale Frist für die Stromlieferung im Rahmen des Anschlussvertrags starr festgelegt wurde und noch vor dem Zeitraum für die Durchführung der betreffenden Investition, die im Netzentwicklungsplan des Betreibers vorgesehen ist, endet. 

Anhand der Marktbeobachtung lässt sich auch die These aufstellen, dass eine Lösung, die die Wahrscheinlichkeit der Einholung der Netzanschlussbedingungen durch den Investor erhöht, in der Berücksichtigung eines Stromspeichers, der das Erzeugungsprofil stabilisiert, im Rahmen des Projekts besteht. 

Ein anderer Mechanismus, der die Chancen auf den Anschluss einer EE-Anlage erhöht, ist die Nutzung von Cable Pooling, d.h. die gemeinsame Nutzung der Anschlussinfrastruktur. 

Die Regelungen, die die Nutzung von Cable Pooling ermöglichen, sind relativ neu und gelten in Polen seit dem 1. Oktober 2023. Sie ermöglichen die Verwendung eines Stromanschlusses für den Anschluss mehrerer EE-Anlagen. Diese Lösung ist vor allem für EE-Anlagen bestimmt, deren Stromerzeugungsprofile sich im Hinblick auf die unterschiedlichen Witterungsbedingungen ergänzen, was insgesamt eine stabilere und effektivere Erzeugung ermöglicht. Nach vorläufigen Schätzungen soll die Implementierung von Cable Pooling in das polnische Rechtssystem einen relativ leichten Anschluss gewährleisten – von mindestens 5 bis 7 GW an zusätzlichen Solar- und Windenergieanlagen. 

Zusammenfassung


Das polnische System ermöglicht die Anfechtung einer Ablehnung des Netzanschlusses einer EE-Anlage. Eine Lösung können sowohl Rechtsbehelfe als auch der kommerzielle Anschluss sein. Wichtig sind auch Maßnahmen zur Steigerung der Stabilität der Arbeit der Erzeugungsanlagen, unter Berücksichtigung von Cable Pooling.  Es ist hervorzuheben, dass angesichts der Regierungspläne im Bereich des Ausbaus des Potenzials der EE in Polen Ablehnungen des Netzanschlusses von EE-Anlagen ein Phänomen sind, das in Widerspruch zu den Prämissen der Strompolitik des Staates steht. Wichtig ist also die Entschlossenheit der Investoren, die über Instrumente zur Beeinflussung der Betreiber verfügen, die die Realisierung ihrer Projekte ermöglichen. 

Bei jeglichen Fragen zur Problematik der Erneuerbaren Energien, insbesondere zum Netzanschluss, stehen Ihnen unsere Experten gerne zur Verfügung​.​


Quelle​:​
1. https://www.wnp.pl/energetyka/coraz-wiecej-odmow-przylaczenia-do-sieci-elektroenergetycznej,802758.html
2. https://www.nik.gov.pl/aktualnosci/infrastruktura/niedoinwestowana-siec-energetyczna.html
3. Information des Präsidenten der Energieregulierungsbehörde Nr. 15/2024.
4. Oberste Kontrollkammer, Entwicklung des Strom-Verteilnetzes, Warschau 2024, S. 27.

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Jakub Plebański

Jurist (Polen)

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