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Wahl der optimalen Besteuerungsform

PrintMailRate-it

​​​​​​​​​​​​​​​​​​Maria Wośkowiak

12. November 2024


Die Wahl der Besteuerungsform der Gewerbetätigkeit ist eine der wichtigsten Entscheidungen, die ein Unternehmer treffen muss. Sie ist nicht nur für die Höhe der abzuführenden Steuern, sondern auch für die weitere Entwicklung des Unternehmens, die Planung der Finanzen und die Art und Weise der Abrechnung mit den Finanzämtern von Schlüsselbedeutung. Die beste Besteuerungsform Vor- und Nachteile der einzelnen Besteuerungsformen.



INHALTSVERZEICHNIS​​​



Zur Verfügung stehende Besteuerungsformen


In Polen können Unternehmen zwischen mehreren grundlegenden Formen der Besteuerung ihres Einkommens wählen. Die am häufigsten anzutreffenden Formen sind:

  1. nach allgemeinen Grundsätzen (Steuerskala);
  2. Einheitssteuer
  3. Pauschalsteuer auf erfasste Einnahmen.

Die Wahl der richtigen Besteuerungsform hängt von vielen Faktoren ab, wie z.B. der erwarteten Einkommenshöhe, der Art der Tätigkeit oder den Präferenzen des Unternehmers in Bezug auf seine steuerlichen Abrechnungen.


Besteuerungsformen in Polen



Allgemeine Grundsätze (Steuerskala)


Die Steuerskala, oder auch die Besteuerung nach allgemeinen Grundsätzen, ist die grundlegende Form der Besteuerung der Gewerbetätigkeit sowie der Einnahmen aus einem Arbeitsverhältnis, aus zivilrechtlichen Verträgen oder aus Leistungen von der Sozialversicherungsanstalt ZUS (Zuwendungen, Invaliden- oder Altersrenten). Steuerpflichtige, die nach den allgemeinen Grundsätzen besteuert werden, zahlen Steuern gemäß der Steuerskala. 2024 gelten folgende Sätze:

  • 12% auf Einkommen bis 120.000 PLN,
  • 32% auf höhere Einkommen.

Zusätzlich können Steuerpflichtige einen Steuerfreibetrag von 30.000 PLN jährlich in Anspruch nehmen. 
Zu den Vorzügen der Besteuerung nach der Steuerskala gehören vor allem die Möglichkeit der Inanspruchnahme des Steuerfreibetrags und vieler verfügbarer Vergünstigungen und Abzüge, u.a.:

  • Kinderfreibetrag,
  • Vergünstigung für kinderreiche Familien (4+-Familie),
  • Abzug gezahlter Sozialversicherungsbeiträge vom Einkommen,
  • Vergünstigung für die Beschäftigung innovativer Arbeitnehmer,
  • Vergünstigung für Prototypen,
  • Vergünstigung für Robotisierung,
  • Vergünstigung für Expansion bzw. Entwicklung,
  • Vergünstigung für Konsolidierung,
  • Vergünstigung für die Anschaffung eines Zahlungsterminals,
  • Vergünstigung für Forschungs- und Entwicklungsarbeiten,
  • IP-BOX-Vergünstigung,
  • Abzug von Spenden für Zwecke eines religiösen Kultes und für die Zwecke von sportlicher, kultureller, das Hochschulwesen und die Wissenschaft fördernder Tätigkeit,
  • Vergünstigung für Rehabilitation,
  • Vergünstigung für Internet,
  • Vergünstigung für energetische Sanierung,
  • Vergünstigung für Blutspende,
  • Abzug von an Gewerkschaften gezahlten Mitgliederbeiträgen,
  • Vergünstigung für Sponsoren von Sport, Kultur und Bildung.

Die wichtigsten Nachteile der Steuerskala sind der Satz von 32% nach Überschreiten der Einkommensschwelle von 120.000 PLN und ein Krankenversicherungsbeitrag von 9%. Günstig ist diese Lösung für diejenigen, die die gemeinschaftliche Veranlagung mit dem Ehepartner planen, sowie für alleinerziehende Eltern. 

Einheitssteuer


Die Einheitssteuer ist eine Besteuerungsform, bei der der Unternehmer auf das Einkommen, unabhängig von dessen Höhe, einen festen Satz von 19% zahlt. Dabei gilt weder der Freibetrag noch können Vergünstigungen in Anspruch genommen werden. Die Einheitssteuer können lediglich diejenigen nutzen, die Einkommen aus Gewerbetätigkeit oder aus Spezialbereichen landwirtschaftlicher Produktion erzielen. 

Sowohl bei der Besteuerung nach den allgemeinen Grundsätzen nach der Steuerskala als auch bei der Einheitssteuer wird das Einkommen auf die gleiche Weise berechnet, d.h.: 

Einkommen = Einnahmen - Betriebsausgaben

Die Besteuerung mit der Einheitssteuer bedeutet vor allem, dass die Steuerlast vorhersehbar ist – der Steuersatz ändert sich nicht und ist vom Einkommen unabhängig. Deshalb ist er für Steuerpflichtige mit einem höheren Einkommen günstig. 

Der Nachteil der Einheitssteuer besteht vor allem darin, dass keine Steuervergünstigungen (wie z.B. der Kinderfreibetrag) in Anspruch genommen werden können, die gemeinsame Veranlagung mit dem Ehepartner nicht möglich ist und der Steuerfreibetrag keine Anwendung findet. Daher ist diese Besteuerungsform für Steuerpflichtige mit einem geringen Einkommen ungünstig. 

Pauschalsteuer auf erfasste Einnahmen


Die Pauschalsteuer ist eine Form der Besteuerung, bei der die Einnahmen und nicht das Einkommen besteuert werden. Das bedeutet, dass  Betriebsausgaben nicht abgezogen werden können. Die Sätze der Pauschalsteuer unterscheiden sich je nach der ausgeübten Tätigkeit und liegen zwischen 2 und 17%.

Die Pauschalsteuer auf erfasste Einnahmen können folgende Rechtsträger nutzen:

  • natürliche Personen, die Einnahmen aus Gewerbetätigkeit erzielen,
  • Unternehmen im Nachlass,
  • Gesellschaften bürgerlichen Rechts, deren einzige Gesellschafter natürliche Personen sind,
  • Gesellschaften bürgerlichen Rechts, deren Gesellschafter natürliche Personen und Unternehmen im Nachlass sind,
  • offene Handelsgesellschaften, deren einzige Gesellschafter natürliche Personen sind,


deren Einnahmen im vergangenen Steuerjahr die Schwelle von 2 Mio. Euro nicht überschritten haben, welche auf der Grundlage des von der Polnischen Nationalbank (NBP) zum ersten Werktag im Oktober des Vorjahres veröffentlichten Mittelkurses des Euro berechnet wurde.


Die Pauschalsteuer kann für Unternehmen günstig sein, die i.Z.m. ihrer Gewerbetätigkeit keine hohen Ausgaben haben – in der Steuerabrechnung bleiben die Betriebsausgaben unberücksichtigt. Die Pauschalsteuer ermöglicht es auch, eine vereinfachte Buchhaltung zu führen. 

Diese Besteuerungsform hat vor allem den Nachteil, dass Betriebsausgaben nicht abgezogen werden können. Bei pauschal besteuerten Einnahmen sind die gemeinsame Veranlagung mit dem Ehegatten und die Abrechnung als alleinerziehender Elternteil nicht möglich und es kann kein Kinderfreibetrag in Anspruch genommen werden.

Die richtige Besteuerungsform


Die Wahl der Besteuerungsform hängt von vielen Faktoren ab, darunter von der erwarteten Höhe der Einnahmen, der Branche, in der das Unternehmen tätig ist, und seiner Organisationsstruktur. Bei der Entscheidung über die Besteuerungsform ist besonderes Augenmerk auf Folgendes zu richten:

  • Voraussichtliche Einkünfte – wenn die Einkünfte voraussichtlich relativ niedrig sein werden, kann es besser sein, die Pauschale oder die Besteuerung nach allgemeinen Grundsätzen mit der Möglichkeit der Nutzung von Vergünstigungen zu wählen. Plant das Unternehmen, sich schnell zu entwickeln und hohe Einkünfte zu erzielen, so kann die Einheitssteuer günstiger sein.
  • Art der Tätigkeit – manche Besteuerungsformen, d.h. die Pauschalsteuer auf erfasste Einnahmen, sehen im Vergleich zu den übrigen Besteuerungsformen günstige Steuersätze bei bestimmten Branchen vor.
  • Präferenzen in der Buchhaltung – die Wahl der Besteuerungsform wird auch davon abhängen, wie viel Zeit der Steuerpflichtige für die Führung der Buchhaltung aufwenden will. Mit verschiedenen Besteuerungsformen gehen unterschiedlich umfangreiche Erfassungs- und Buchhaltungspflichten einher. Je nach der gewählten Besteuerungsform wird der Steuerpflichtige Folgendes führen müssen: 
  1. Einnahmen-Überschussrechnung – bei der Besteuerung nach allgemeinen Grundsätzen und mit der Einheitssteuer,
  2. Handelsbücher – bei Überschreitung der Schwelle von 2 Mio. Euro für Nettoeinnahmen im vorigen Steuerjahr,
  3. Erfassung der Einnahmen – bei der Pauschalsteuer auf die erfassten Einnahmen. Jede dieser Buchhaltungsarten erfordert entsprechend präzise Daten.
  • Krankenversicherungsbeitrag – im Jahr 2022 haben sich die Regeln für die Ermittlung des Krankenversicherungsbeitrags wesentlich geändert, was die Wahl der Besteuerungsform ebenfalls beeinflusst. Bei der Besteuerung nach allgemeinen Grundsätzen beläuft sich der Krankenversicherungsbeitrag auf 9% der Beitragsbemessungsgrundlage. Bei der Einheitssteuer beträgt der Beitrag 4,9% der Beitragsbemessungsgrundlage und bei der Pauschalsteuer auf erfasste Einnahmen beträgt der monatliche Krankenversicherungsbeitrag 9% der pauschalierten Grundlage. 
  • Steuerlich abzugsfähige Betriebsausgaben – vor der Wahl der Besteuerungsform sollte erwogen werden, wie hoch die erwarteten Ausgaben sein werden. Z.B. kann es sich bei der Wahl der pauschalierten Besteuerungsform trotz des günstigeren Steuersatzes erweisen, dass der Steuerpflichtige höhere Steuern zahlt, da er von den Einnahmen keine Betriebsausgaben abziehen kann.


Die beste Besteuerungsform bei der Aufnahme einer Gewerbetätigkeit


Zu Beginn der Tätigkeit entscheiden sich Unternehmer oft für Besteuerungsformen, die die niedrigsten Kosten und vereinfachte Formalitäten bedeuten. Eine besonders beliebte Besteuerungsform zu Beginn der Tätigkeit ist die Pauschalsteuer, insbesondere bei Einzelunternehmern, die keine hohen Kosten der Tätigkeit planen. Wegen ihrer Einfachheit und der Transparenz der Abrechnungen ist sie insbesondere für kleine Unternehmen attraktiv.

Für Unternehmer im Anfangsstadium ihrer Tätigkeit, die keine Jahreseinnahmen über 120.000,00 PLN erwarten, wird die Besteuerung nach allgemeinen Grundsätzen günstig sein. Wenn die Finanzanalysen jedoch auf Einkünfte von über 120.000,00 PLN hinweisen und außerdem keine Steuervergünstigungen in Anspruch genommen werden können, kann sich diese Besteuerungsform als unrentabel erweisen. 

Zeitpunkt und Art und Weise der Änderung der Besteuerungsform


Die Steuerpflichtigen können ihre Besteuerungsform ändern, wobei jedoch bestimmte Regeln und Fristen einzuhalten sind. Die Wahl der Besteuerungsform beeinflusst die Art und Weise der Steuerabrechnung und bei einer Änderung der Besteuerungsform während des Jahres müssen bestimmte Formalitäten erfüllt werden. 

Die Änderung der Besteuerungsform erfolgt durch Abgabe einer Erklärung gegenüber dem zuständigen Vorsitzenden des Finanzamtes. Unternehmen, die im Zentralen Gewerberegister CEIDG registriert sind, können dies schnell und einfach über ihr Unternehmerkonto auf der Seitebiznes.gov.pl elektronisch erledigen. Die Mitteilung muss bis zum 20. des Monats nach dem Monat erfolgen, in dem der Steuerpflichtige die erste Einnahme aus der Gewerbetätigkeit in dem betreffenden Jahr erzielt hat. 

Beispiel: Ein Einzelunternehmer hat mehrere Jahre lang die Pauschalsteuer gewählt, merkte jedoch, dass seine Ausgaben wachsen und die Besteuerung nach allgemeinen Grundsätzen günstiger wäre. Er kann sie zu Beginn eines neuen Jahres wählen, indem er bis zum 20. Januar des betreffenden Jahres die Änderung der Besteuerungsform im Wege der Aktualisierung des Formulars CEIDG-1 mitteilt.

Zusammenfassung


Die Wahl der Besteuerungsform ist eine der wichtigsten Entscheidungen für jeden Unternehmer und beeinflusst die Höhe der abzuführenden Steuer und die Art und Weise der Führung der Buchhaltung. In Polen gibt es verschiedene Besteuerungsformen und jede hat ihre Vor- und Nachteile, je nach der Art der Tätigkeit, dem geplanten Einkommen und den Präferenzen in Bezug auf die Buchhaltung.

Es ist empfehlenswert, die endgültige Wahl der Besteuerungsform jeweils mit einem Steuerberater zu konsultieren. Wir bei Rödl & Partner beraten seit Jahren Unternehmen aller Rechtsformen und aus allen Branchen. Gerne helfen wir Ihnen dabei, Ihre Steuerlast zu optimieren und sie an die charakteristischen Eigenschaften Ihrer Tätigkeit anzupassen. 

Kontakt

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Monika Spotowska

Attorney at law (Polen), Tax adviser (Polen)

Associate Partner

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