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Steuern an gemeinnützige Organisationen – neue Lösungen

PrintMailRate-it



Piotr Ziółkowski

29. Juni 2022


Aufgrund von Änderungen am Einkommensteuergesetz wurde der Steuerbetrag, den ein Steuerpflichtiger an gemeinnützige Organisationen abführen kann, auf 1,5% heraufgesetzt.

Außerdem wurde ein Mechanismus eingeführt, der es erleichtern soll, die Steuergelder an die ausgewählte gemeinnützige Organisation abzugeben. 

Zielgruppe des neuen Mechanismus


Zielgruppe dieses Mechanismus sind Personen, die Leistungen unter Vermittlung der Rentenbehörde beziehen und die:

  • in dem betreffenden Steuerjahr keine anderen progressiv besteuerten Einkünfte erhalten haben; 
  • keinerlei steuerliche Abzüge vornehmen;
  • nicht das Ehegattensplitting in Anspruch nehmen;
  • keine Einkünfte aus dem Ausland erzielen, die auf der Grundlage eines DBA steuerfrei sind;
  • nicht verpflichtet sind, bereits abgezogene Beiträge hinzuzurechnen.

Wirkungsweise des neuen Mechanismus 


Die neuen Vorschriften legen fest, wie vorzugehen ist, wenn der Steuerpflichtige keinen Antrag auf Abführung von Steuerbeträgen an eine gemeinnützige Organisation gestellt hat. 

In diesem Fall werden die Geldmittel an die vom Steuerpflichtigen im Vorjahr angegebene gemeinnützige Organisation überwiesen, und zwar mittels eines Antrags, den die Steuerbehörde über das Steuerportal stellt. Das ganze Verfahren verläuft ohne Beteiligung des Steuerpflichtigen. 

Hierdurch sollen die Steuerpflichtigen von der Pflicht befreit werden, jedes Jahr erneut eine gemeinnützige Organisation anzugeben, wenn sie die 1,5% Steuern an dieselbe Organisation überweisen wollen.

Diese automatische Überweisung von 1,5% Steuern an eine gemeinnützige Organisation soll so lange praktiziert werden, bis:

  • der Steuerpflichtige Maßnahmen ergreift, um eine andere gemeinnützige Organisation auszuwählen als bisher,
  • oder er erklärt, dass er in Zukunft nicht mehr 1,5% der Steuer an eine gemeinnützige Organisation überweisen will.

Die oben beschriebenen Änderungen treten am 1. Januar 2023 in Kraft.

Kontakt

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Anna Rucińska

Attorney at law (Polen)

Manager

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