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Polnische Neuordnung – Die minimale Körperschaftsteuer

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Eine von vielen wesentliche Änderungen für Unternehmer besteht in der Aufhebung von Vorschriften, die die steuerliche Abzugsfähigkeit von sog. immateriellen Dienstleistungen, die bei verbundenen Unternehmen erworben werden, beschränken; gleichzeitig wird die minimale Körperschaftsteuer eingeführt.


Die neue Steuer werden Gesellschaften (ungeachtet ihrer Größe) und Konzerne zu zahlen haben, die im Steuerjahr:

  • bei anderen Einkunftsarten als den Kapitalerträgen Verluste erwirtschaftet haben, oder
  • eine Steuerrentabilität (Anteil der Erträge an anderen Einnahmen als den Kapitalerträgen) von max. 1% erzielt
    haben.


Der Steuersatz soll 10% der Steuerbemessungsgrundlage ausmachen,  die sich aus mehreren Komponenten
zusammensetzt.

 

Die Steuer soll bereits zum 1. Januar 2022 eingeführt werden.

 

 

 

Kontakt

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Magdalena Szwarc

Tax adviser (Polen)

Senior Associate

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