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Polnische Neuordnung: Änderungen in der Körperschaftsteuer nach estnischer Art

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Jakub Wajs

23. August 2022


Am 28. Juni 2022 wurde der Entwurf einer Novelle des Körperschaftsteuergesetzes und einiger anderer Gesetze veröffentlicht. Dies ist – nach der im Juli in Kraft getretenen Novelle – eine weitere Überarbeitung der Polnischen Neuordnung. 
 
Mit den neuen Vorschriften sollen einige der Abrechnungen vereinfacht und unklare Regelungen präzisiert werden. Die Änderungen betreffen u. a. die Steuerpflichtigen, die die Pauschalbesteuerung der Einkünfte von Gesellschaften anwenden. Die wichtigsten Änderungen stellen wir Ihnen nachfolgend dar. 
 

Aufwendungen für die Nutzung von Pkws

 
Die Art und Weise, in der die Einkünfte aus Aufwendungen, die nicht mit  gewerblicher Tätigkeit verbunden sind, ermittelt werden, wenn Vermögensbestandteile für betriebliche und andere nichtbetriebliche Zwecke genutzt werden, wird sich ändern. Bei dienstlich und privat genutzten Personenkraftwagen müssen die Steuerpflichtigen die Hälfte der Abschreibungs- bzw. Wertminderungsbeträge und die Hälfte der mit ihrer Nutzung verbundenen Aufwendungen versteuern. 
 

Frist für die Einreichung der Mitteilung ZAW-RD

 
Der Entwurf geht davon aus, dass bei Steuerpflichtigen, die sich vor Ablauf des vom Steuerpflichtigen gewählten Steuerjahres für die Pauschalbesteuerung der Einkünfte von Gesellschaften entscheiden, eine Mitteilung über die Wahl dieser Besteuerungsform vorzulegen ist, wobei Art. 28j Abs. 1 Pkt. 7 des Gesetzes entsprechend anzuwenden ist. Dies soll lediglich eine Präzisierung sein, um die Einreichung der Mitteilung bis zum Ende des ersten Steuerjahres, in dem der Pauschalbetrag angewendet werden soll, zu ermöglichen, aber die erklärte Auslegung dieser Vorschrift wirft Zweifel auf.
 

Erlöschen der Steuerschuld bei vorläufiger Korrektur

 
Die neuen Vorschriften sehen – als Folge der bisherigen fehlerhaften Formulierung der Vorschrift – das Ende eines vollen Pauschalveranlagungszeitraums (vier Steuerjahre) als Zeitpunkt des Erlöschens einer Steuerschuld aus Differenzen zwischen dem Steuer- und dem Bilanzergebnis vor. 
 

Frist für die Zahlung der Steuer auf Einkünfte aus Umwandlung

 
Wird die Steuer auf Einkünfte aus Umwandlung in voller Höhe gezahlt, so ist der Steuerpflichtige verpflichtet, die Steuer bis zum Ende des dritten Monats des ersten Jahres der Pauschalbesteuerung zu entrichten. 
 
Frist für die Zahlung der Steuer auf verteilten Gewinn, Gewinn zur Deckung von Verlusten und der Steuer auf die verteilten Einkünfte
 
Der Gesetzgeber beabsichtigt, die Frist für die Zahlung der Steuer im Falle der o.g. Ansprüche bis zum Ende des dritten Monats des Steuerjahres zu verlängern, das auf das Steuerjahr folgt, in dem die Pflicht entstanden ist. Bisher war der Steuerpflichtige grundsätzlich immer in Verzug, wenn der die Besteuerung auslösende Tatbestand nach dem sechsten Monat des Steuerjahres und vor Beginn des folgenden Steuerjahres eintrat.
 
Bei Fragen zu der Körperschaftsteuer nach estnischer Art können Sie sich gerne an unsere Experten wenden.

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Jakub Wajs

Attorney at law (Polen), Tax adviser (Polen)

Senior Associate

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