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Die Polnische Neuordnung: Immobilien – Änderungen bei der Körperschaftsteuer

PrintMailRate-it

​​​​​​​​​Maciej Woźnica

20. August 2021

 

Der Entwurf einer Novellierung des polnischen Körperschaftsteuergesetzes, der zu den grundlegenden Bestandteilen der Polnischen Neuordnung gehört, enthält eine Reihe von Modifikationen, die wesentlichen Einfluss auf die Immobilienbranche haben. Die wichtigsten Änderungen sind:

 

  • Ausschluss der steuerlichen Abschreibung auf Wohnimmobilien von den abzugsfähigen Betriebsausgaben;
  • Einführung einer Obergrenze für die steuerlichen Abschreibungssätze (die steuerliche Abschreibung wird nicht höher sein dürfen als die bilanzielle);
  • Präzisierung der Vorschriften zur „Unterkapitalisierung“ – zu den abzugsfähigen Betriebsausgaben wird man max. 3 Mio. PLN oder 30% des steuerlichen EBITDA rechnen können (je nachdem, welcher Betrag höher ist);
  • Ausschluss der Kosten von Konzerndarlehen, die zur Finanzierung von Kapitalgeschäften gewährt wurden, von den abzugsfähigen Betriebsausgaben.

 

Außerdem enthält das Projekt sehr viele Änderungen, die die steuerlichen Folgen von Umstrukturierungsmaßnahmen jeglicher Art betreffen, die häufig von Unternehmen aus dem Immobiliensektor ergriffen werden. Über diese Änderungen werden wir Sie in einem getrennten Mandantenbrief unterrichten.

Sollten Sie Fragen haben, so setzen Sie sich bitte mit den Experten von Rödl & Partner in Verbindung.​



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Anna Harasimowicz

Auditor (Polen)

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