Um die Website zu personalisieren und Ihnen den größten Mehrwert zu bieten, verwenden wir Cookies. Unter anderem dienen sie der Analyse des Nutzerverhaltens, um herauszufinden wie wir die Website für Sie verbessern können. Durch Nutzung der Website stimmen Sie ihrem Einsatz zu. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.



Umstrukturierung: Beschleunigtes Vergleichsverfahren in Zeiten von COVID-19

PrintMailRate-it

​​​​Łukasz Szczygieł, Kamil Twardowski

24. März 2020


Fast alle Unternehmer in Polen bekommen die durch Verordnungen des Gesundheitsministers im Zusammenhang mit dem Zustand der epidemischen Bedrohung und anschließend dem Zustand der Epidemie eingeführten Verbote zur Ausübung der Tätigkeit in den einzelnen Branchen zu spüren. Diejenigen, die derzeit nicht agieren können, müssen darüber nachdenken, wie sie ihr Geschäft retten können. 


Umstrukturierung – Rettungsring


Gehen wegen der COViD-19-Pandemie die Einnahmen wesentlich zurück bzw. werden keine Einnahmen erzielt, während gleichzeitig fixe Kosten getragen werden müssen, so setzt dies viele Unternehmer dem Risiko finanzieller Probleme aus. Einige von ihnen laufen sogar das Risiko, ihre Liquidität zu verlieren. In einer solchen Situation besteht neben der Suche nach alternativen Einnahmequellen eine Rettungsmöglichkeit darin, einen Dialog mit den Gläubigern aufzunehmen. Bei mehreren Gläubigern lohnt es sich, von bestehenden Verfahren im Umstrukturierungsrecht Gebrauch zu machen, die einerseits den Prozess der Sanierung des Unternehmens strukturieren und andererseits die Sicherheit der Prozessbeteiligten gewährleisten. Es ist zu erwarten, dass die COViD-19-Pandemie und ihre Auswirkungen noch mindestens mehrere Monate lang spürbar sein werden (immer häufiger wird von 12 Monaten gesprochen). Daher ist es wichtig, die Umstrukturierung rechtzeitig in Betracht zu ziehen, bevor eine Insolvenz oder Liquidation eröffnet werden müssen. Dies ist in Zeiten der COVID-19-Pandemie besonders wichtig, da die Prüfung von Umstrukturierungsanträgen aufgrund von Personalmangel und Ausfallzeiten bei Gerichten, Sachverständigen und Gerichtsaufsehern möglicherweise länger als gewöhnlich dauern wird. Darüber hinaus ist zu beachten, dass es derzeit nicht möglich ist, einen Antrag auf elektronischem Wege zu stellen.

Unter den vier Arten von Umstrukturierungsverfahren betreffen etwa 2/3 der an Gerichte gestellten Anträge die Eröffnung eines beschleunigten Vergleichsverfahrens (poln. Abk. „PPU“), wobei etwa die Hälfte des auf diese Weise eingeleiteten Verfahrens mit der Vergleichsgenehmigung endet. Ein so großer Erfolg dieser Verfahren ist keine Überraschung. Seine Hauptvorteile sind Deformalisierung, Sicherheit und Tempo des Verfahrens, die einen schnellen Schutz vor Gläubigern und eine Stabilisierung der Finanzlage ermöglichen.

Unkomplizierte Einleitung des Verfahrens 


Ein Antrag auf Eröffnung eines beschleunigten Vergleichsverfahrens muss – wie jeder andere Prozessschriftsatz – eine Reihe formaler Anforderungen erfüllen. Damit befassen sich die Juristen. Aufseiten des Unternehmens reicht es aus – neben den Buchhaltungs- und Personalunterlagen – Folgendes vorzunehmen: 

  • Erstellung der Vergleichsvorschläge einschließlich des vorläufigen Umstrukturierungsplans; 
  • Aufstellung der Gläubiger; 
  • Angabe des Forderungsbetrages; 
  • Aufstellung strittiger Forderungen und Angabe des Betrages strittiger Forderungen.

Kosten, die der Unternehmer insbesondere in Zeiten der COVID-19-Pandemie „vorsorglich“ parat haben muss, sind: 

  • Gebühr für den Antrag (1000 PLN),
  • Kosten der pauschalierten Anzahlung auf Ausgaben in Höhe der durchschnittlichen Monatsvergütung im Unternehmenssektor ohne Auszahlung von Boni aus dem Gewinn im dritten Quartal des Vorjahres, veröffentlicht vom Präsidenten des Statistischen Hauptamtes. 

Das ist alles, um – unter formellen Gesichtspunkten – den Antrag auf Eröffnung des beschleunigten Vergleichsverfahrens zu stellen. 

Sicherheit 


Vorteile für das Unternehmen vor allem Sicherheit. Beim beschleunigten Vergleichsverfahren erfolgt die Umstrukturierung unter der Beibehaltung der Verwaltung des Schuldners über sein umzustrukturierendes Unternehmen. In einigen Fällen kann das Gericht die eigene Verwaltung des Schuldners aufheben und einen Verwalter bestellen. Grundsätzlich soll der Unternehmer jedoch die Krise selbstständig bewältigen. Zusätzlich erhält der Unternehmer am Tag der Bekanntgabe der Eröffnung des beschleunigten Vergleichsverfahrens einen „Schutzschirm“ für die Dauer dieses Verfahrens, der in Folgendem besteht:
 
  • Verbot der Aufrechnung der gegenseitigen Forderungen;
  • Unzulässigkeit der Kündigung eines Vertrages über die Miete bzw. Pacht einer Räumlichkeit oder Immobilie, in der das Unternehmen des Schuldners geführt wird, durch den Mieter bzw. Pächter ohne die Zustimmung des Gläubigerrates;
  • Aussetzung von Amts wegen der Zwangsvollstreckungsverfahren, die vor der Eröffnung des beschleunigten Vergleichsverfahrens eingeleitet wurden;
  • Beschränkung der Zwangsvollstreckung in den Sicherheitsgegenstand nur auf diesen Gegenstand. 

Darüber hinaus bestellt das Gericht im Beschluss über die Eröffnung des beschleunigten Verfahrens einen Gerichtsaufseher, d.h. einen spezialisierten Juristen mit der Lizenz eines Umstrukturierungsberaters, dessen Aufgabe es ist, den Unternehmer bei der Durchführung der Umstrukturierung professionell zu unterstützen. Im Namen des Unternehmers wird er Folgendes unternehmen: 

  • Benachrichtigung der Gläubiger über die Eröffnung des Umstrukturierungsverfahrens; 
  • Erstellung des Umstrukturierungsplans und einer Liste der Forderungen;
  • Erstellung einer Liste strittiger Forderungen;
  • Beurteilung der Vergleichsvorschläge, darunter Beratung zu ihren Änderungen, um die Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften und ihre Umsetzung zu gewährleisten;
  • Maßnahmen zur Gewährleistung der größtmöglichen Anzahl gültiger Stimmen durch die Gläubiger; 
  • Teilnahme und Unterstützung des Unternehmers während der Gläubigerversammlung; 
  • Einreichung der Stellungnahme zur Möglichkeit der Vergleichsumsetzung beim Gericht.


Tempo des Verfahrens


Der wichtigste Vorteil des beschleunigten Vergleichsverfahrens ist das Verfahrenstempo, mit dem Unternehmer schnell die Möglichkeit erhalten, einen Vergleich mit den Gläubigern abzuschließen. Das Gericht hat 7 Tage, um den Antrag auf die Eröffnung des beschleunigten Verfahrens zu prüfen. In der Praxis dauert die Prüfung eines solchen Antrags jedoch 2-3 Wochen. Innerhalb von 14 Tagen nach Eröffnung des beschleunigten Vergleichsverfahrens legt der Gerichtsaufseher den Umstrukturierungsplan, die Liste der Forderungen und die Liste der strittigen Forderungen beim Gericht vor. Unverzüglich danach setzt der Insolvenzrichter eine Frist für die Einberufung der Gläubigerversammlung und Abstimmung über den Vergleich fest. In der Zwischenzeit können Gläubiger Vorbehalte zur Liste der Forderungen melden. Der Gerichtsaufseher leitet den angenommenen Beschluss unverzüglich an das Gericht weiter, das frühestens eine Woche nach Ende der Gläubigerversammlung einen Verhandlungstermin zur Genehmigung des Vergleichs festlegt. All dies sollte innerhalb von ca. 3 Monaten nach dem Einreichen des Antrags auf Eröffnung des beschleunigten Verfahrens erfolgen. 

Wenn die COVID-19-Pandemie zu einer außerordentlichen Belastung der Wirtschaftsgerichte wegen gestellter Anträge auf Eröffnung von beschleunigten Vergleichsverfahren führt, so müssen diese personell verstärkt werden. Diesbezüglich muss das Finanzministerium mit den Vorsitzenden der einzelnen Gerichte, in denen Unterabteilungen für Insolvenz und Umstrukturierung im Rahmen der Wirtschaftsabteilungen tätig sind, eng zusammenarbeiten. All dies wird natürlich nur dann möglich sein, wenn die Gerichte wieder normal – wie in der Zeit vor der COVID-19-Pandemie – funktionieren.

Vorbereitung auf die Eröffnung des Umstrukturierungsverfahrens 


Es ist vor allem zu betonen, dass die Durchführung des Umstrukturierungsverfahrens ein ausreichend frühzeitiges Handeln erfordert, insbesondere was die Aufnahme von Gesprächen mit Geschäftspartnern und Mitarbeitern über die geplanten Maßnahmen angeht. Eine transparente Zusammenarbeit mit diesen beiden Gruppen ist für den Erfolg des gesamten Umstrukturierungsprozesses entscheidend. Der nächste Schritt besteht darin, einen Umstrukturierungsplan zu entwickeln und zu bestimmen, welche Bereiche der Unternehmenstätigkeit zu ändern sind und wie dies zu erfolgen hat. In der Praxis muss ein sog. Sanierungsplan erstellt und einer jeweiligen Bank oder anderen Gläubigern aus dem Finanzsektor vorgelegt werden. Dieser Plan muss insofern glaubwürdig sein, als auf seiner Grundlage festgestellt werden kann, dass der Kreditnehmer trotz vorübergehender Schwierigkeiten in Zukunft wieder kreditwürdig sein wird. 

Der Nachweis der Möglichkeit der Wiedererlangung der Kreditwürdigkeit soll anhand korrekt erstellter Finanzprognosen erfolgen, die sowohl eine methodologische Grundlage (z.B. Annahmen hinsichtlich Inflationsrate, Zinssätze, Schwankungen der Rohstoffpreise usw.) als auch mit ihr kohärente finanzielle Vorausschauen zu enthalten haben – zumindest bis zu dem Zeitpunkt, in dem die Einnahmen den Aufgaben entsprechen. In der Praxis kann das Schwierigste bei der Erstellung des Umstrukturierungsplans darin bestehen, während der Übergangszeit, d.h. zwischen dem Zeitpunkt der Annahme der Vergleichsvorschläge durch die Gläubiger und der Generierung eines Überschusses an positivem Cashflow aus der laufenden betrieblichen Tätigkeit, die Finanzierung sicherzustellen.  Ohne Zugang zum Working Capital in dieser Übergangszeit hat selbst der beste Umstrukturierungsplan nur begrenzte Erfolgschancen. 

Gespräche mit Gläubigern


Ein weiteres Thema sind Verhandlungen mit Gläubigern. In der Praxis hat der Unternehmer häufig mit verschiedenen Gruppen von Gläubigern zu tun, die in öffentliche und private Gläubiger unterteilt werden können. Im Falle eines plötzlichen und unvorhergesehenen Ereignisses wie die COVID-19-Epidemie können Verhandlungen mit öffentlichen Gläubigern einfacher sein, da sie in einer Krisensituation an einer Unterstützung interessiert sind. Andererseits können private Gläubiger selbst Angst haben, ihre Liquidität zu verlieren. Um sie davon zu überzeugen, den Umstrukturierungsvorschlägen zuzustimmen, müssen manchmal zwei oder mehrere Szenarien vorgelegt werden, die u.a. Folgendes zu berücksichtigen haben: keine Maßnahmen, Umsetzung eines oder zweier Umstrukturierungsszenarien und Insolvenz. Die Darstellung mehrerer alternativer Szenarien kann einen privaten Gläubiger davon überzeugen, dass er mehr verlieren als gewinnen wird, wenn er den Umstrukturierungsplan nicht umsetzt. 

Unabhängige Berater


Die korrekte Entwicklung eines Umstrukturierungsplans erfordert eine effektive Kombination der Kenntnisse der Vorschriften aus verschiedenen Bereichen. Dies erfordert eine Mischung von juristischem Wissen im Bereich Unternehmensleitung und Erstellung von Finanzprognosen. In diesem Fall müssen bei der Antragstellung keine Quellen für die Finanzierung des Verfahrens und der Verpflichtungen, die sich nach seiner Eröffnung ergeben, nachgewiesen werden. Es sind jedoch die Gläubiger, die den Vergleich genehmigen und davon überzeugt sein müssen, dass die Umsetzung der Verpflichtungen realistisch sein wird. Um den gesamten Prozess effektiv durchführen zu können, kann es günstig sein, mit Spezialisten zusammenzuarbeiten, die das Unternehmen beim Umstrukturierungsprozess in den kritischen Bereichen unterstützen. 

Ein beschleunigtes Vergleichsverfahren kann eine gute Lösung sein, um insbesondere Kleinst- und kleine Unternehmen mit einer unkomplizierten Schuldenstruktur wieder auf den rechten Weg zu bringen. Für alle Interessierten ist die Aufrechterhaltung von Unternehmen ein günstigeres Szenario als ihre Insolvenz und Liquidation, deshalb lohnt es sich, sich entsprechend frühzeitig auf eine mögliche Inanspruchnahme der Möglichkeiten, die ein beschleunigtes Vergleichsverfahren mit sich bringt, vorzubereiten. 

Sollten Sie zusätzliche Fragen haben, so stehen Ihnen die Experten von Rödl & Partner gerne zur Verfügung.​

Kontakt

Contact Person Picture

Jarosław Hein

Attorney at law (Polen), Tax adviser (Polen)

Partner

Anfrage senden

Profil



Deutschland Weltweit Search Menu