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Rechtsprechung der Handelsgerichte in der Zeit der Pandemie

PrintMailRate-it

Kamil Twardowski

6. Mai 2021 ​

 

Die Corona-Krise hat sich auf die Tätigkeit von Unternehmen landes- und weltweit ausgewirkt. Hatte die Pandemie auch Einfluss auf die Rechtsprechung der Handelsgerichte und auf das Tempo der Entscheidungsfindung in Gerichtsverfahren? Wie haben die Gerichte auf die Einführung des Lockdowns reagiert?


Handelsgerichte und die Pandemie

Handelsrechtliche Streitigkeiten nehmen seit längerer Zeit die Spitzenposition in der unrühmlichen Aufstellung der Gerichtsverfahren mit der längsten Bearbeitungszeit ein. Es gibt eine ganze Reihe von Gründen, die dazu geführt haben, u.a. die Schwierigkeit und der Kompliziertheitsgrad der Problemstellungen, personelle Engpässe, die Notwendigkeit der Einbeziehung von Sachverständigen, Probleme mit der Übersetzung der Unterlagen. Die Reform der Zivilprozessordnung (ZPO), die im September 2020 stattfand und darauf abzielte, Gerichte mit Werkzeugen auszustatten, die es ermöglichen sollten, die Verfahren zu beschleunigen, wurde u.a. wegen der COVID-19-Pandemie nicht in allen Gerichten in ausreichendem Maße angenommen und umgesetzt.

Nach der Veröffentlichung der ersten Covid-Verordnungen hat jedes Gericht seine eigenen Regelungen und Beschränkungen eingeführt. Dies bezog sich sowohl auf technische Fragen (z.B. den Zugang zum Gerichtsgebäude) – auf der Grundlage von Anordnungen der Präsidenten der einzelnen Gerichte, als auch auf rechtsprechungsbezogene Fragen –  hier trafen die einzelnen Richter, die das betreffende Verfahren führen, die Entscheidungen.


Die Verfahrenstermine aus dem Zeitraum von März bis Mai 2020 wurden sogar um mehrere Monate verschoben. Die reibungslose Durchführung der Gerichtsverhandlungen wurde zusätzlich durch den menschlichen Faktor kompliziert – Zeugen, die oft nicht vor Gericht erschienen und einen positiven Coronatest und/oder Quarantäne oder die Angst vor Ansteckung als Grund angaben.


Online-Verhandlungen und andere Formen der Arbeitsorganisation der Gerichte

Erst Mitte Mai 2020 wurden in das sog. Covid-Gesetz (Gesetz über Sondermaßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von COVID-19 und anderer ansteckender Krankheiten und die durch sie verursachten Krisensituationen vom 2. März 2020) Vorschriften aufgenommen, die eine landesweite Rechtsgrundlage für die Durchführung von sog. Online-Verhandlungen geschaffen haben.


Diese Vorschriften brachten jedoch die Gefahr mit sich, dass der Anspruch der Bürger auf rechtliches Gehör beschränkt wird, indem es den Richtern ermöglicht wurde, in nicht öffentlichen Sitzungen Versäumnisurteile und zweitinstanzliche Urteile zu erlassen.


Zu unterstreichen ist jedoch, dass selbst die Verabschiedung der Rechtsgrundlage nicht gleichbedeutend damit war, dass alle Gerichte automatisch Online-Verhandlungen durchführten. Eine Erschwernis stellten die verschiedenen technischen Möglichkeiten der einzelnen Gerichte sowie die IT-Kompetenzen der Richter und der Gerichtsangestellten des betreffenden Gerichts dar.


Der Wegbereiter für die Organisation von Online-Verhandlungen in Handelssachen war die Abteilung für Handelssachen des Amtsgerichts Łódź, die das Werkzeug „MS Teams“ einsetzte. In der Zwischenzeit haben die Gerichte endlich dedizierte IT-Lösungen in Form der Softwareprogramme „JITSI“ und „SCOPIA“ erhalten.
Rückblickend ist die Durchführung von Online-Verhandlungen positiv zu beurteilen. In den meisten Fällen haben sie die schnelle und reibungslose Durchführung einer Sitzung zur Folge. Manchmal ist dies jedoch problematisch, hauptsächlich in technischer Hinsicht. Die an der Sitzung beteiligten Personen haben nicht immer Zugang zu einem ausreichend schnellen Internetanschluss bzw. sie verfügen nicht über die entsprechenden Geräte.


Zwecks Lösung der erwähnten Probleme werden auf den Internetseiten der Gerichte Informationen veröffentlicht, wie die Software für eine Online-Verhandlung zu installieren ist. Es werden auch die guten Praktiken für die Teilnahme an einer Online-Verhandlung genannt.


Da die Teilnahme an einer Verhandlung in Form einer Videokonferenz keine Pflicht ist, d.h. man kann auch persönlich im Gerichtsgebäude erscheinen, werden die Sitzungen auch als Hybrid-Verhandlungen durchgeführt. In einem solchen Fall erscheinen einige Beteiligte persönlich vor Gericht und die übrigen Personen nehmen an der Verhandlung online teil.

 

 


Online-Verfahren in Handelssachen

Die Einführung der Vorschriften, die die Durchführung von Online-Verhandlungen in Verfahren in Handelssachen ermöglichen, spiegelt sich nicht eindeutig in der Arbeitseffektivität der Gerichte wider.


Einerseits hat sich das Tempo der Entscheidungsfindung in Gerichtsverfahren verlangsamt, andererseits sind manche Handlungen des Gerichts – wie z.B. die Vernehmung eines Sachverständigen – verfügbarer geworden. Sachverständige aus einige Hundert Kilometer vom Gerichtsgebäude entfernten Wissenschaftszentren müssen keine Zeit mehr für Fahrten zu Gericht aufwenden, was ihre Verfügbarkeit für die Zwecke der Durchführung von Verfahrenshandlungen mit ihnen entscheidend erhöht.


Die Praxis zeigt auch, dass dank der neuen Werkzeuge bisher komplizierte und zeitaufwendige Handlungen innerhalb kurzer Zeit durchgeführt werden können. Es stellt sich heraus, dass das Gericht bei entsprechender Verfahrensplanung innerhalb einer Woche folgende Handlungen durchführen kann: Vernehmung des Antragstellers und der Verfahrensbeteiligten, Organisierung der Vernehmung der Zeugen, Beauftragung von Sachverständigengutachten, Festsetzung einer Frist für die Erhebung von Einwänden gegen das Sachverständigengutachten, Erlass eines das Verfahren in erster Instanz abschließenden Beschlusses.

Eine derartige Komprimierung des Verfahrens ermöglicht es außerdem – unabhängig davon, wie schnell das Verfahren entschieden wird – sich völlig auf das Thema zu konzentrieren und mit dem gesamten Verfahrensverlauf auf dem Laufenden zu sein. Die bisherige nicht immer hervorragende Praxis hat Folgendes gezeigt: Vergehen zwischen der einen Handlung des Gerichts und der nächsten einige Monate oder sogar ein Jahr, so muss das ganze Wissen um die betreffende Angelegenheit aufs Neue in Erinnerung gerufen und die Akte neu studiert werden.


Schlussfolgerungen für die Zukunft

Ein Teil der während der Pandemie erarbeiteten Werkzeuge bzw. Arbeitsweisen der Gerichte wird uns erhalten bleiben. Hybrid-Verhandlungen oder Online-Verhandlungen werden zum Alltag gehören. Es bleibt zu hoffen, dass alle Verfahren dieser Art reibungslos und effektiv verlaufen werden und innerhalb kurzer Zeit beendet werden. 

Kontakt

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Anna Smagowicz-Tokarz

Attorney at law (Polen)

Associate Partner

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