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Abrechnung von Subventionen aus dem Polnischen Entwicklungsfonds (poln. Polski Fundusz Rozwojowy, poln. Abk. PFR) – was Begünstigte beachten müssen

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​​Damian Dobosz, Klaudia Kamińska-Kiempa, Jagna Kowalczyk-Fudali

11. Dezember 2020


Seit dem 31. Juli 2020 ist es nicht mehr möglich, die Auszahlung von PFR-Subventionen für Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen im Sinne des EU-Rechts zu beantragen. Die Unternehmen haben beträchtliche Finanzmittel erhalten, von denen sogar 75% erlassen werden können. Hat ein Unternehmen eine Subvention von 1 Mio. PLN erhalten und erfüllt es die in den Förderbedingungen festgelegten Voraussetzungen (z.B. Beibehaltung der durchschnittlichen Beschäftigung und ordnungsgemäße Verwendung der Subventionen), so wird es im günstigsten Falle nur 250.000 PLN erstatten müssen. Damit dies auch geschieht, ist es notwendig, dass die Unternehmensleiter ihre Pflichten aus dem Vertrag über die Gewährung von Subventionen, den Förderbedingungen des Finanzschutzschildes des PFR und den allgemein geltenden Rechtsvorschriften erfüllen.


Werden einige der Pflichten nicht eingehalten, so kann die Erstattung der gesamten Subvention gefordert werden, was für viele Unternehmen die Durchführung eines Umstrukturierungsverfahrens oder sogar Insolvenz bedeuten würde. 


Erstattungshöhe


Der PFR wird über die Höhe der Erstattung der Subvention auf der Grundlage einer Erklärung über die Abrechnung der Subvention entscheiden, die der Begünstigte innerhalb von 10 Werktagen nach Ablauf von 12 Monaten nach der Auszahlung der Subvention einreicht. Wird die Erklärung über die Abrechnung der Subvention nicht fristgerecht vorgelegt, so wird der Begünstigte sie ganz erstatten müssen.
Bis Ende dieses Jahres ist jeder Begünstigte verpflichtet, bei der Bank (via Online-Banking), unter deren Vermittlung ihm die Subvention ausgezahlt wurde, eine Erklärung über die Übereinstimmung der Daten einzureichen. Wurde der Antrag von einer anderen Person als dem Begünstigten oder seinem im Landesgerichtsregister (KRS) ausgewiesenen Vertreter eingereicht, so sind auch Dokumente vorzulegen, die bestätigen, dass die Person, die den Vertrag angenommen und im Namen des Unternehmens die Willenserklärung über dessen Abschluss eingereicht hat, vertretungsberechtigt war (oder die Bestätigung der Vornahme dieser Handlungen durch den Begünstigten – in Form einer Erklärung). Die Erklärung muss mithilfe einer elektronischen Signatur unterzeichnet werden. Jede Bank nimmt die genannten Dokumente gemäß ihren internen Verfahrensgrundsätzen entgegen. Interessant dabei ist, dass einige Banken (wie z.B. die PKO BP) außer der elektronischen Form auch die Vorlage in Papierform bei einem Berater zulassen. In einem solchen Fall muss die Unterschrift auf der Vollmacht oder der Erklärung – wenn der Antrag nicht von einem Vertreter oder dem Eigentümer vorgelegt wurde – notariell beglaubigt werden.


Fristen


Werden die Dokumente nicht fristgerecht abgegeben, so wird die ganze Subvention erstattet werden müssen. Die Vorlage des entsprechenden Antrags/der Erklärung ist unkompliziert, aber manchmal treten technische Probleme auf, deshalb sollte man damit entsprechend früh beginnen.
Die ganze Subvention wird auch dann erstattet werden müssen, wenn die erhaltenen Finanzmittel nicht ordnungsgemäß verwendet werden. Beispiel: Zahlung an den Eigentümer oder verbundene Unternehmen oder Finanzierung eines Anteilskaufs aus Fördermitteln.


Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen


Andere Regeln für die Abrechnung von Subventionen aus dem PFR wurden für Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen vorgesehen. Da der Termin für die Erstellung der entsprechenden Dokumente näher rückt, sollten Sie gemeinsam mit Ihrem Finanz- und Rechtsberater eine vorläufige Simulation der Ordnungsmäßigkeit der Verwendung der Mittel aus dem PFR und der Erreichung der günstigsten Parameter im Unternehmen, u.a. in Bezug auf die Beschäftigtenzahl oder Barverlust, vorbereiten. Auf diese Weise minimiert der Begünstigte das Risiko, dass die ganze zuerkannte Subvention wegen der Nichtbeachtung der Pflichten aus den Förderbedingungen erstattet werden muss. Eine Überprüfung der Mittelverwendung und der Finanzparameter im Unternehmen sowie die Ergreifung entsprechender Abhilfemaßnahmen solange dies möglich ist, werden hilfreich sein, wenn der Begünstigte den größtmöglichen Erlass der gewährten Subvention anstrebt.

Das Beraterteam von Rödl & Partner ist bereit, Sie bei der Erfüllung der oben beschriebenen Pflichten zu unterstützen.

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Klaudia Kamińska-Kiempa

Attorney at law (Polen)

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