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EUDR – zusätzliche Zeit zur Vorbereitung auf neue Aufgaben

PrintMailRate-it

​​​Aneta Siwek

28. Oktober 2024


Die Europäische Kommission hat einen Antrag vorbereitet, um die Anwendung der Vorschriften der EUDR-Verordnung zu verschieben [1]. 

EUDR -Betroff​​ene


Die EUDR erlegt u.a. Unternehmen, die Rohstoffe wie:

  • Rinder,
  • Kakao,
  • Kaffee,
  • Ölpalme,
  • Soja,
  • Kautschuk und Holz, 

oder Erzeugnisse, die diese Rohstoffe enthalten, mit diesen gefüttert wurden oder unter deren Verwendung hergestellt wurden, in den Verkehr bringen, neue Pflichten auf. 

Neue Pflich​​ten


Die verpflichteten Unternehmen haben für alle relevanten Erzeugnisse, die von jedem konkreten Lieferanten geliefert werden, bevor sie die Erzeugnisse in Verkehr bringen, die Sorgfaltspflicht zu erfüllen, um nachzuweisen, dass diese Produkte: 

  • entwaldungsfrei sind; 
  • gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes erzeugt wurden und
  • für sie eine Sorgfaltserklärung vorliegt.

Die Sorgfaltspflichtregelung umfasst:

  • die Sammlung von Informationen, Daten und Unterlagen, die erforderlich sind, um nachzuweisen, dass die Produkte die gestellten Anforderungen erfüllen; 
  • Maßnahmen zur Risikobewertung, um festzustellen, ob die Gefahr besteht, dass die relevanten Produkte, die in Verkehr gebracht oder ausgeführt werden sollen, nichtkonform sind und
  • Maßnahmen zur Risikominderung.

Um die Erfüllung der Sorgfaltspflicht nachzuweisen, müssen die Unternehmen einen Rahmen von Verfahren und Maßnahmen einführen, um zu gewährleisten, dass die in Verkehr gebrachten oder ausgeführten Produkte den Anforderungen der EUDR entsprechen. 

Die Europäische Kommission hat nach Konsultation der beteiligten Parteien – einschließlich der Mitgliedstaaten, Dritter sowie der Inverkehrbringer der relevanten Erzeugnisse – im Hinblick auf neue Herausforderungen, u.a. bei der Entwicklung der Sorgfaltspflichtregelungen für die relevanten Rohstoffe und Erzeugnisse, vorgeschlagen, den Zeitpunkt der Anwendung der EUDR-Vorschriften um 12 Monate zu verschieben.

Nach Ansicht der Europäischen Kommission ermöglicht die obige Lösung eine bessere Vorbereitung auf das Inkrafttreten der neuen Vorschriften und die vollständige Erfüllung der neuen Pflichten. 
Dies bedeutet, dass die in Art. 38 Abs. 2 der EUDR aufgeführten Vorschriften, die den verpflichteten Unternehmen neue Pflichten auferlegen, ab dem 30. Dezember 2025 und nicht ab dem 30. Dezember 2024 gelten werden.

Der Antrag ändert jedoch nicht den Inhalt der Rechtsvorschriften selbst, sondern verschiebt lediglich den Zeitpunkt der Anwendung. 

Vertrauen Sie den Experten


Wenden Sie sich an uns, um sich entsprechend auf die neuen Vorschriften vorzubereiten und die entsprechenden Sorgfaltspflichtregelungen einzuführen. 


Rechtsgrundlage:
[1] Verordnung (EU) 2023/1115 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2023 über die Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen, auf dem Unionsmarkt und ihre Ausfuhr aus der Union sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 995/2010 (ABl. L 150 vom 09.06.2023, S. 206).​

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Aneta Siwek

Attorney at law (Polen)

Senior Associate

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