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Fernarbeit ein Jahr nach Inkrafttreten der Vorschriften

PrintMailRate-it

​​​​​​Monika Spotowska​​​

10. Juni 2024


Vor über einem Jahr wurde die Legaldefinition der Fernarbeit in die polnische Rechtsordnung eingeführt. Obwohl die Fernarbeit seit dem Beginn der Coronapandemie auf dem Markt genutzt wird, wurde sie erst 2023 gesetzlich geregelt. 
 
Gemäß den Vorschriften wurden Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitnehmern, die Fernarbeit verrichten, die erforderlichen Materialien und Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich müssen sie die Installation, die Wartung und die Instandhaltung der Arbeitsmittel gewährleisten bzw. die dafür anfallenden Betriebskosten decken. Arbeitgeber sind ferner verpflichtet, die Stromkosten und die Kosten der Telekommunikationsdienste, die für die Leistung der Fernarbeit notwendig sind, zu decken. 
 
Gemäß den Vorschriften kann diese Pflicht durch die Zahlung einer Pauschale in Höhe der voraussichtlichen Kosten des Arbeitnehmers i.Z.m. Fernarbeit ersetzt werden.
 

Höhe der Pauschale 

 
In der Praxis enthalten die Vorschriften keine Richtlinien darüber, wie die Höhe der Pauschale für Fernarbeit zu ermitteln ist, damit sie mit den Vorschriften übereinstimmt. Obwohl die Ausgleichszahlung für Fernarbeit keine Einnahme im Sinne des Einkommensteuergesetztes darstellt und somit von der Steuer und den Sozialversicherungsbeiträgen befreit ist, kann die Auszahlung einer im Vergleich zu den getragenen Kosten zu hohen Pauschale von den Steuerbehörden beanstandet werden. 
 
Eine zu niedrige Pauschale wiederum kann von den Arbeitnehmern selbst beanstandet werden und den Arbeitsbetrieb der Kontrolle durch die Staatliche Arbeitsinspektion hinsichtlich der Nichterfüllung der Pflicht zur Tragung der Kosten der Fernarbeit aussetzen. 
 
Daher lohnt es sich, mindestens einmal jährlich die den Arbeitnehmern ausgezahlten Pauschalen durchzusehen und die Ausgleichszahlungen eventuell aufzuwerten. 
 
Wenn Sie nicht wissen, wie sie die Höhe der den Arbeitnehmern zu erstattenden Kosten ordnungsgemäß ermitteln sollen oder Unterstützung bei der Aufwertung der zuvor ermittelten Beträge benötigen, so setzen Sie sich mit den Experten von Rödl & Partner in Verbindung
 
Wir werden gerne Ihre Fragen i.Z.m. der Auszahlung bestimmter Leistungen an die Arbeitnehmer und der Ermittlung der damit verbundenen Steuerpflichten beantworten.

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Monika Spotowska

Attorney at law (Polen), Tax adviser (Polen)

Associate Partner

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