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Prüfung von EU-Projekten

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Die Prüfung von EU-Projekten ist für Unternehmen bestimmt, welche in Polen Projekte realisieren, die aus EU-Fördermitteln finanziert werden. Die Prüfung von EU-Projekten ist notwendig, wenn der Wert der Fördermittel 14.000 Euro netto überschreitet. Dadurch können Sie sicher sein, dass das Projekt in jeder Durchführungsphase gemäß den geltenden Vorgaben/Vorschriften realisiert wird.

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Dank der Zusammenarbeit mit den Spezialisten erlangen Sie die Sicherheit, dass das EU-Projekt in Polen korrekt realisiert und die Prüfungspflicht erfüllt wird. 
Nach der Prüfung des EU-Projektes erstellen wir einen Bericht über die Projektdurchführung, d.h. ein Dokument, das nicht nur eine Zusammenfassung darstellt, sondern auch ein hervorragender Ausgangspunkt bei der Planung und Durchführung weiterer Projekte ist.

 

Rödl & Partner hat umfangreiche Erfahrung bei der Entwicklung und Kontrolle von EU-Projekten in Polen, die von Begünstigten der EU-Förderprogramme realisiert werden. Wir zeichnen uns durch die Interdisziplinarität unserer Spezialisten (Wirtschaftsprüfer, Buchhalter, Berater für EU-Fonds) aus, die als Team an jedem Auftrag arbeiten.


​Bei der Prüfung von EU-Projekten in Polen handelt es sich um eine Prüfung des Wirtschaftsprüfers während der Projektrealisierung (die Pflicht liegt beim Begünstigten). Bei der Prüfung werden die Tätigkeiten in jeder Durchführungsphase des Projektes auf Korrektheit geprüft (förderfähige Ausgaben, korrekte Erfassung von Ausgaben, Kontierung der Buchungsbelege, Angebotsverfahren, Wahl der Lieferanten, Kennzeichnung der Mittel und Förderung des Projektes). 

Ergebnis der Zusammenarbeit ist ein Bericht mit Empfehlungen. Dank der Prüfung des EU-Projektes erfüllt der Begünstigte mit einem Förderbetrag von über 14.000 Euro netto seine Pflicht zur Projektprüfung und bekommt eine für die Korrektheit der Projektdurchführung wichtige Rückmeldung.

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Magdalena Ludwiczak

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Therese Baginski

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