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Die Steuerpflichtigen, die Geschäfte mit dem Geschäftspartner durchführen, müssen in folgenden Fällen eine landesspezifische Verrechnungspreisdokumentation erstellen:
Dabei ist von Bedeutung, dass die Pflicht zur Erstellung der Dokumentation nicht ausschließlich verbundene Unternehmen, sondern auch Unternehmen von außerhalb der Gruppe betrifft.
Bei der Ermittlung dieser Umstände muss der Steuerpflichtige die erforderliche Sorgfalt einhalten.
Wir erstellen für Sie ein Muster des Verfahrens zur Einhaltung der erforderlichen Sorgfalt.
Marcin Jeliński
Tax adviser (Polen), Licensed appraiser
Associate Partner
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