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Coronavirus und Verrechnungspreise

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Das Auftreten der Coronavirus-Epidemie hat Auswirkung auf die Verrechnungs-preise. Wir zeigen Probleme auf, einschließlich Risikobereichen und möglichen Lösungen. Im Rahmen unserer Dienstleistungen bieten wir Unterstützung bei der Analyse der nachfolgenden Probleme und dem Finden optimaler Lösungen an.
 
 

I. Analyse der Auswirkung des Virus auf die Bedingungen von Geschäften zwischen verbundenen Unternehmen:

 

 

1. VERTRÄGE ÜBER GESCHÄFTE ZWISCHEN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN:


 

  • Überprüfung der Verträge mit verbundenen Unternehmen und eventuelle Neuverhandlung von Konzernverträgen wegen einer Änderung der Geschäftsbedingungen oder der gesamten Lieferkette und die sich daraus ergebenden Folgen;
  • Überprüfung der Verträge im Hinblick auf die Risiken, die von den einzelnen Geschäftsparteien zu tragen sind und somit auch im Hinblick darauf, ob das Coronavirus die Tätigkeit der Unternehmen beeinflusst;
  • Überprüfung der Auswirkung einer Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen mit Konzernunternehmen auf die Verrechnungspreise – Analyse zur Bewertung des Risikos der in den Verträgen bestimmten Vertragsstrafen.


 2. ABRECHNUNGEN MIT VERBUNDENEN UNTERNEHMEN:

 

  • Überprüfung der Möglichkeit einer Änderung des Verrechnungspreismodells unter Berücksichtigung der Auswirkung der Konjunkturabschwächung und der Konzernverluste, einschließlich Änderungen in den Lieferketten des Konzerns – Analyse zur Bewertung, ob die Änderung des Modells konzernweit zu marktüblichen Bedingungen stattgefunden hat und begründet ist;
  • Risiko der Auswirkung des Coronavirus auf die Tätigkeit von Routineunternehmen, d.h. Herstellern und Vertreibern mit eingeschränkten Funktionen:
  • Risiko der Infragestellung des Rückgangs der Rentabilität von Routineunternehmen (Vertragshersteller, Vertreiber mit Routinefunktionen in Polen), die bisher nach Modellen arbeiteten, die auf einer konstanten/relativ geringen Marge basieren – Überprüfung der bisherigen Geschäftsbedingungen, einschließlich der Deckung der Fixkosten der Tätigkeit oder der Anpassung des Gewinns an ein marktgerechtes Margenniveau zum Jahresende;
  • Überprüfung der Möglichkeit und der Folgen von Entschädigungszahlungen an Vertragshersteller wegen einer Einstellung der Produktion/Liquidation von Fabriken;
  • Überprüfung der Möglichkeit, Verluste aus Geschäften in einem bestimmten Jahr durch Gewinne aus Geschäften in zukünftigen Perioden zu kompensieren.
     

3. BERICHTERSTATTUNGSPFLICHTEN BEI VERRECHNUNGSPREISEN 2020:


  •  Überprüfung der Möglichkeit einer Aktualisierung der Vergleichbarkeitsanalysen für 2020 wegen einer Änderung wesentlicher Umstände des wirtschaftlichen Umfelds – Analyse der Bewertung des Risikos: wegen der Änderungen im wirtschaftlichen Umfeld muss eine neue Analyse für 2020 erstellt werden (obwohl die Analyse 3 Jahre lang gültig ist);
  • Vergleichbarkeitsanalyse für 2020 –  Analyse der Bewertung des Risikos i.Z.m. der Darstellung des Rentabilitätsniveaus von Unternehmen mit einem Verlust unter dem marktüblichen Quartilsabstand, der auf den Angaben für 2017–2019 oder früher basiert, und eventuelle Empfehlungen;
  • Analyse der eventuellen Notwendigkeit, die Auswirkung der virusbedingten Abschwächung in die Verrechnungspreisdokumentation für 2020 aufzunehmen und zu beschreiben, und eventuelle Empfehlungen;
  • Berichterstattung auf dem Vordruck TP-R für 2020 bei Verlusten – Analyse der Bewertung des Risikos im Zusammenhang mit der Infragestellung der Fremdüblichkeit von Geschäften, bei denen ein Verlust ausgewiesen wird oder deren Rentabilität unter dem marktüblichen Quartilsabstand liegt, der auf den Angaben für 2017-2019 oder früher basiert, und eventuelle Empfehlungen.

 


 

II. Analyse der Auswirkung der durch das SARS-CoV-2-Virus verursachten Konjunkturabschwächung auf APA-Verfahren, darunter:

 

 

  1. Risiko einer Verlängerung des APA-Verfahrens bei Anträgen, die bereits eingereicht wurden oder eingereicht werden.
  2. Risiko einer Änderung des Verrechnungspreismodells während eines anhängigen APA-Verfahrens und das damit verbundene Risiko, dass kein APA erteilt wird oder dass sich das ganze Verfahren in die Länge zieht.
  3. Risiko eines Rückgangs der Rentabilität von Unternehmen, die APA-Anträge gestellt haben/stellen werden, und das damit verbundene Risiko, dass die Erteilung eines APAs für Unternehmen mit Routinefunktionen bzw. verlustbringende Unternehmen unmöglich ist, wodurch Konzernkosten, die unter die Beschränkung aus Art. 15e KStG-PL fallen, nicht unter den abzugsfähigen Betriebsausgaben ausgewiesen werden können. 
  4. Risiko des Erlöschens, der Aufhebung oder Änderung eines APA-Bescheides für Routineunternehmen (Hersteller und Vertreiber) aufgrund von Änderungen der Margen bzw. Änderungen in der Lieferkette und im Ablauf der Geschäfte, auf die sich diese APAs beziehen.


 
Unsere Steuerberater beantworten gerne Ihre Fragen zu Verrechnungspreisen – zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

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Dominika Tyczka-Szyda

Tax adviser (Polen)

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