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In die polnische Abgabenordnung wurde die Pflicht zur Meldung von Steuergestaltungen (engl. Mandatory Disclosure Rules) eingeführt, die die Steuerpflichtigen und deren Berater zu erfüllen haben (und zwar auf der Grundlage der Richtlinie des Rates (EU) 2018/822 vom 25. Mai 2018 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU).
Die neuen Regelungen sollen dazu beitragen, dass Informationen über potenziell aggressive Steueroptimierung oder Missbräuche im Zusammenhang mit der Steuerplanung an die Finanzverwaltungsbehörden übermittelt werden. Die Meldepflicht für Steuergestaltungen geht jedoch noch weiter – sie umfasst auch die Berichtspflichten, indem z.B. wertvolle Informationen zur Analyse bestimmter Vergünstigungen oder steuerlicher Präferenzen vorgelegt werden. Der Hauptzweck der Regelung von meldepflichtigen Steuergestaltungen ist die Berichterstattung über Handlungen der Steuerpflichtigen, die mit der Erzielung von Steuervorteilen einhergehen. Die Meldung kann auch gesetzeskonforme Gestaltungen betreffen, deren Vornahme wirtschaftlich begründet ist. Die Steuerpflichtigen können zur Meldung der Gestaltungen unabhängig davon verpflichtet sein, ob ein Steuervorteil eingetreten ist oder nicht, und manche von ihnen müssen auch mit der Notwendigkeit rechnen, in ihrem Unternehmen interne Verfahren für meldepflichtige Steuergestaltungen einzuführen.
Die Meldung von Steuergestaltungen ist kompliziert, und da sich noch keine Praxis herausgebildet hat, kann sie auch große Schwierigkeiten bereiten. Des Weiteren ist zu beachten, dass die Fristen für die Meldung einer identifizierten meldepflichtigen Steuergestaltung kurz sind und für die Nichterfüllung der Pflicht Strafen drohen.
Um Ihnen die Thematik der meldepflichtigen Steuergestaltungen näher zu bringen, haben wir nachstehend die Fragestellungen aufgelistet, die die Experten von Rödl & Partner erläutert haben. Wir werden Sie laufend darüber informieren, wie die Vorschriften zu meldepflichtigen Steuergestaltungen zu verstehen und anzuwenden sind.
Seit dem 31. März 2020 wurde der Lauf der Fristen für die Meldung meldepflichtiger Steuergestaltungen gehemmt.
Um der Nichterfüllung der Pflicht zur Mitteilung von Informationen über Steuergestaltungen entgegenzuwirken, ist am 1. Januar 2019 die Pflicht in Kraft getreten, über ein internes Verfahren zu verfügen.
Agnieszka Gliwińska
Tax adviser (Polen)
Senior Associate
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