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SENT – Änderungen seit Januar 2024

PrintMailRate-it

​Adrian Maczura

29. Januar 2024


Am 12. Januar 2024 traten neue Pflichten zur notwendigen Ausfüllung der SENT-Meldung bei der Beförderung von Abfällen – u.a. Farben, Lacken, Lösemitteln und Klebern – in Kraft. 
 
Das SENT-System umfasst die Beförderung von 11 neuen Abfallarten, die in Polen beginnt, wenn das Bruttogewicht der Sendung 1 000 kg oder mehr oder ihr Volumen 1 000 Liter oder mehr beträgt. 
 
Die Waren, die unter SENT fallen, werden in der Anlage zur Verordnung des Klimaministers vom 2. Januar 2020 über den Abfallkatalog (Dz. U. [poln. GBl.] Pos. 10) genannt und mit folgenden Codes gekennzeichnet:
 
  • 08 01 11 – Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten,
  • 08 01 13 – Schlämme aus der Farb- und Lackentfernung, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten,
  • 08 01 15 – wässrige Schlämme, die Farben oder Lacke mit organischen Lösemitteln oder anderen gefährlichen Stoffen enthalten,
  • 08 01 17 – Abfälle aus der Farb- und Lackentfernung, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten,
  • 08 01 19 – wässrige Suspensionen von Farben oder Lacken, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten,
  • 08 01 21 – Abfälle aus der Farb- oder Lackentfernung;
  • 08 03 12 – Druckfarbenabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten,
  • 08 03 14 – Druckfarbenschlämme, die gefährliche Stoffe enthalten,
  • 08 04 09 – Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten,
  • 08 04 13 – wässrige Schlämme von Klebstoffen oder Dichtmassen, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten,
  • 08 04 15 – wässrige flüssige Abfälle von Klebstoffen oder Dichtmassen, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten.
 
Werden die in der Verordnung genannten Waren im Rahmen Ihrer Tätigkeit befördert? Beachten Sie bitte, dass eine fehlende SENT-Meldung zur Verhängung von Geldstrafen wegen der Nichterfüllung der Pflichten führen kann. 
 
Falls Sie Fragen zur Klassifizierung erworbener Waren oder zur Ausfüllung und Übermittlung von SENT-Meldungen über das PUESC-System haben, so stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Kontakt

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Adrian Maczura

Tax adviser (Polen)

Associate Partner

+48 606 640 095

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