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Bezuschussung von Innovationen im Sektor der Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen in den Woiwodschaften Mazowieckie und Łódzkie

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​Magdalena Skurowska

9. Januar 2023


Die Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen, die in den Woiwodschaften Mazowieckie und Łódzkie tätig sind, können noch im Januar Finanzmittel aus den nicht in Anspruch genommenen EU-Fonds für die Jahre 2014 bis 2020 beantragen. 
 
Gegenwärtig werden Anträge auf Bezuschussung im Rahmen von zwei regionalen Wettbewerben angenommen, die Innovationen in Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen fördern. 
 

Einführung neuer oder verbesserter Produkte bzw. Dienstleistungen auf den Markt – Woiwodschaft Mazowieckie 

 
Der Wettbewerb richtet sich an Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen. Er hat zum Ziel, die Investitionsaktivitäten durch Einführung von Produkt- und Prozessinnovationen sowie Ergebnissen von F+E-Arbeiten in Unternehmen zu fördern.
 

Typen der förderfähigen Projekte: 

 
  • Ausbau von Unternehmen, der u.a. mit der Einführung neuer oder verbesserter Produkte und Dienstleistungen auf dem Markt verbunden ist;
  • Umsetzung grundsätzlicher Änderungen des Produktionsprozesses oder Änderung der Art und Weise der Erbringung von Dienstleistungen;
  • Einführung der Ergebnisse von F+E-Arbeiten in die Gewerbetätigkeit.
 
Die maximale Höhe der Bezuschussung kann sich auf 80 Prozent der förderfähigen Kosten des Projekts belaufen. Der Wert der Förderung kann zwischen 250.000 PLN und 900.000 PLN liegen. 
 
Die Anträge werden bis zum 23. Januar 2023 bzw. bis zur Erschöpfung der für diesen Wettbewerb vorgesehenen Mittel (d.h. i.H.v. über 29,6 Mio. PLN) angenommen, je nachdem, was früher eintritt.
 

Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen – Woiwodschaft Łódzkie 

 
Der Wettbewerb richtet sich an Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen und hat zum Ziel, Innovationen in diesem Sektor einzuführen.
 

Typen der förderfähigen Projekte:

 
  • Einführung der Ergebnisse von F+E-Arbeiten; 
  • Einführung von innovativen Produkten und von Prozessen der Produkterzeugung oder der Dienstleistungserbringung, einschließlich Öko-Innovationen.

Maximale Höhe der Bezuschussung von Projekten:

 
1. Bei förderfähigen Aufwendungen im Rahmen der regionalen Investitionsbeihilfe:
  • bis zu 45 Prozent bei mittleren Unternehmen;
  • bis zu 55 Prozent bei Kleinst- und kleinen Unternehmen.

2. Bei Aufwendungen im Rahmen der de-minimis-Beihilfe – 85 Prozent.
 
Die Höhe der Bezuschussung des Projekts kann zwischen 500.000 PLN und 2 Mio. PLN bei einem Wettbewerbsbudget von über 39,5 Mio. PLN liegen. Die Anträge können bis zum 18. Januar 2023 gestellt werden. 
 

Gehören Sie zum Sektor der Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen und wissen nicht, wie die Finanzmittel aus den Förderprogrammen beantragt werden können, so setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir beantworten gerne Ihre Fragen bezüglich jedes Programms und leisten Ihnen umfassende Unterstützung.

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Magdalena Skurowska

Expertin für Investitionsfragen

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