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Härtere Strafen für Umweltkriminalität

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​​​​​​​​​Alicja Szyrner

23. April 2024


Am 26. März 2024 verabschiedete der Rat der Europäischen Union die Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt, die die Aufdeckung und Verfolgung von Umweltstraftaten erleichtern wird.

Was man unter Umweltkriminalität versteht


Umweltkriminalität ist weltweit der drittgrößte Bereich der Kriminalität und wächst jährlich um bis zu 7 Prozent. Zu den am häufigsten begangenen Umweltstraftaten gehören: 

  • illegaler Handel mit Luftschadstoffen,
  • Tötung und Zerstörung geschützter Tier- und Pflanzenarten,
  • illegale Emission, Beförderung, Verwertung oder dauerhafte Lagerung von Abfällen.


Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt – Prämissen


Die Richtlinie wird nur für Straftaten gelten, die innerhalb der EU begangen werden. 
Im Vergleich zur vorherigen Richtlinie wird die Zahl der Handlungen, die einen Straftatbestand darstellen, erhöht. Dazu gehören u.a.:

  • illegaler Holzhandel,
  • illegales Recycling von umweltschädlichen Schiffsteilen,
  • Verstöße im Zusammenhang mit dem Handel mit Chemikalien. 
 

Strafrechtliche Verantwortlichkeit


Gemäß der neuen Richtlinie werden vorsätzliche Straftaten, die zum Tod einer Person führen, mit einer Freiheitsstrafe im Höchstmaß von mindestens zehn Jahren geahndet. Die Mitgliedstaaten können beschließen, noch schärfere Sanktionen einzuführen.

Gegen juristische Personen können Geldbußen in Höhe von mindestens 5 Prozent ihres weltweiten Gesamtumsatzes oder 40 Mio. EUR bei den schwersten Straftaten verhängt werden. Bei anderen Straftaten soll die maximale Geldbuße mindestens 3 Prozent des Umsatzes oder 24 Mio. EUR betragen.

Darüber hinaus sollen in die nationalen Gesetze zusätzliche Maßnahmen eingeführt werden, d.h. die Verpflichtung des Täters, den vorherigen Zustand der Umwelt wiederherzustellen, oder die Verpflichtung zum Ausgleich, der Ausschluss vom Zugang zu Umweltfinanzierung oder der Entzug von Genehmigungen oder Zulassungen.

Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Richtlinie innerhalb der nächsten zwei Jahre in nationales Recht umzusetzen.​

Kontakt

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Alicja Szyrner

Attorney at law (Polen)

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