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Wesen der Weißen Liste der Umsatzsteuerpflichtigen Wie ein Konto zur Weißen Liste zu melden ist

PrintMailRate-it

​Przemysław Trzaska

28. November 2023


Die Weiße Liste der Steuerpflichtigen ist ein öffentliches Online-Register von Unternehmern, das zur Transparenz von Geschäften beiträgt.

In diesem Artikel erfahren Sie:



Was die Weiße Liste der Umsatzsteuerpflichtigen ist


Im September 2019 hat das Finanzministerium die sog. Weiße Liste der Umsatzsteuerpflichtigen eingeführt. Sie ist ein öffentliches Register von Unternehmen - aktiven Umsatzsteuerpflichtigen, nicht zur Umsatzsteuer registrierten Unternehmen, aus dem USt.-Register gestrichenen oder erneut in das USt.-Register aufgenommenen Unternehmen - das den Unternehmen bei der Überprüfung von Geschäftspartnern helfen soll. Die Weiße Liste der Umsatzsteuerpflichtigen wird vom Leiter der Landesfinanzverwaltung (poln. Abkürzung: KAS) geführt und soll der Transparenz von Geschäften und der Verhinderung von Finanzkriminalität, wie dem sog. Karussellbetrug, dienen. Das Register ist online auf den Websites der Regierung zugänglich.


Warum es sich lohnt, sich in die Weiße Liste eingetragen zu lassen

Dank der Weißen Liste lässt sich einfach und schnell überprüfen, ob der Geschäftspartner ein aktiver Umsatzsteuerpflichtiger ist. Die Weiße Liste enthält auch Erläuterungen, warum einem Unternehmen die Eintragung verweigert, es gelöscht oder wieder als Umsatzsteuerpflichtiger eingetragen wurde. Außerdem lässt sich so zuverlässig prüfen, ob die vom Geschäftspartner angegebene Bankkontonummer korrekt ist. Darüber hinaus ist die Weiße Liste der Umsatzsteuerpflichtigen eine zuverlässige Quelle von Informationen über Steuerpflichtige, natürliche Personen und Gesellschaften. 

Hier findet man [1]:
  • die Firma des Unternehmens bzw. den Vor- und Nachnamen des Unternehmers;
  • die Nummer, unter der das Unternehmen für Steuerzwecke erfasst wurde, sofern erteilt;
  • den Status eines Unternehmens:
  • das nicht registriert bzw. als Umsatzsteuerpflichtiger aus dem Register gelöscht wurde;
  • das als „aktiver Umsatzsteuerpflichtiger” oder „befreiter Umsatzsteuerpflichtiger” registriert wurde, einschließlich eines solchen, das wieder eingetragen wurde;
  • die REGON-Nummer (sofern zugeteilt);
  • die KRS-Nummer (sofern zugeteilt);
  • die Anschrift des Sitzes – bei einem Rechtsträger, der keine natürliche Person ist;
  • den Vor- und Nachnamen der Personen, die Mitglieder des zur Vertretung des Unternehmens berechtigten Organs sind, und deren steuerliche Identifikationsnummern;
  • den Vor- und Nachnamen der Prokuristen und deren steuerliche Identifikationsnummern;
  • den Vor- und Nachnamen bzw. die Firma (Bezeichnung) des Gesellschafters und seine steuerliche Identifikationsnummer;
  • das Datum der Registrierung, der Ablehnung der Registrierung oder der Löschung und der Wiedereintragung im Register als Umsatzsteuerpflichtiger;
  • der Rechtsgrundlage der Ablehnung der Registrierung bzw. der Löschung aus dem Register oder der Wiedereintragung in das Register als Umsatzsteuerpflichtiger;
  • die Nummern der Verrechnungskonten bei einer Bank bzw. der personengebundenen Konten bei einer genossenschaftlichen Spar- und Kreditkasse, deren Mitglied das Unternehmen ist, die i.Z.m. der ausgeübten Gewerbetätigkeit eröffnet und in der Identifikationsanmeldung bzw. Aktualisierungsmeldung angegeben und unter Nutzung des STIR-Systems bestätigt wurden.

Kriterien und Anforderungen für die Aufnahme in die Weiße Liste

Die Liste der Unternehmen, die auf der Weißen Liste der Umsatzsteuerpflichtigen stehen, wird vom Leiter der KAS erstellt, und die Daten werden den öffentlichen Registern entnommen. Es müssen also keine zusätzlichen Schritte unternommen werden, um in die Liste eingetragen zu werden. Wenn festgestellt wird, dass die Daten des eigenen Unternehmens in der Weißen Liste der Umsatzsteuerpflichtigen nicht korrekt sind, kann beim Leiter der KAS beantragt werden, die Informationen zu löschen bzw. zu korrigieren. Es ist zu beachten, dass natürliche Personen, die gewerbetätig sind, beispielsweise aufgrund zu geringer Umsätze möglichweise keine Umsatzsteuerabrechnung vornehmen und daher nicht im Register eingetragen sind.


Wie das eigene Konto zur Aufnahme in die Weiße Liste zu melden ist

Nachdem ein Firmenkonto bei einer Bank eröffnet wurde, wird dem Finanzamt die Kontonummer in der Identifikationsanmeldung oder bei einer Aktualisierung  mitgeteilt. Das Firmenkonto muss auch von der Bank beim EDV-System der Abrechnungskammer (STIR) gemeldet werden. Auf diese Art und Weise gelangen die Firmenkontonummern in die Datenbanken der KAS. Von dort werden sie automatisch in die Weiße Liste der Steuerpflichtigen aufgenommen. 

Wenn sich die Firmenkontonummern im Laufe der Gewerbetätigkeit ändern, muss dies dem Finanzamt gemeldet werden. Für Gesellschaften, die im Landesgerichtsregister eingetragen sind, und für Gesellschaften bürgerlichen Rechts gelten die Formulare NIP-8 (Identifizierungsanmeldung für ergänzende Daten des Landesgerichtsregisters) und NIP-2 (Aktualisierung der Daten von Gesellschaften bürgerlichen Rechts auf dem Formular NIP-2). Einzelunternehmer melden eine Änderung über das Zentrale Gewerberegister (poln. Abkürzung CEIDG). Auch ein Wechsel des Finanzamtes verpflichtet zur Einreichung einer Aktualisierungsmeldung mit Angabe der geführten Firmenkonten.

Im CEIDG registrierte Unternehmen können ihr Bankkonto online hinzufügen (biznes.gov.pl). Im elektronischen Antrag sind die Nummer und die Art des Kontos, der Vor- und Nachname des Kontoinhabers, der Sitz der Bank und ihr vollständiger Name anzugeben. 

Wie lange man auf die Eintragung in die Weiße Liste warten muss


Die Aufnahme von Daten in die Weiße Liste der Steuerpflichtigen erfolgt automatisch und die Daten werden einmal pro Tag aktualisiert. 

Wie man ein Konto in der Weißen Liste der Umsatzsteuerpflichtigen überprüfen kann

Eine der wichtigsten Angaben, die die Weiße Liste der Umsatzsteuerpflichtigen enthält, ist die Nummer des Bankkontos, das der betreffenden Gewerbetätigkeit zugeordnet ist. Die Liste der Umsatzsteuerpflichtigen kann nach mindestens einer der folgenden Angaben durchsucht werden:
  • Steuernummer (NIP);
  • REGON-Nummer;
  • Bankkontonummer,
  • oder nach dem Namen des Unternehmens (Firma des Unternehmens oder Vor- und Nachname des Unternehmers). 

An dem Tag, an dem die Bezahlung der Rechnung geplant ist, muss überprüft werden, ob die Nummer des Bankkontos auf der Rechnung mit der Kontonummer auf der Weißen Liste übereinstimmt. Eventuelle Abweichungen sind mit dem Geschäftspartner zu klären, bevor die Zahlung erfolgt. Es lohnt sich auch, zu überprüfen, ob die eigene Bankkontonummer korrekt ist. Wenn Überweisungen im Wert von über 15 TPLN angenommen werden und die Daten nicht korrekt sind, werden die Geschäftspartner dadurch der Gefahr von Sanktionen ausgesetzt. 

Ob Geldmittel auf ein Konto außerhalb der Weißen Liste überwiesen werden können

Die Überweisung von Geldmitteln auf ein Konto außerhalb der Weißen Liste ist nicht sicher und bei Diskrepanzen zwischen den Angaben auf einer Rechnung im Wert von mehr als 15 TPLN und den Informationen in der Weißen Liste der Steuerpflichtigen können Sanktionen drohen:
  • es besteht das Risiko der gesamtschuldnerischen Haftung mit dem Geschäftspartner für Steuerrückstände, wenn er die Umsatzsteuer auf das betreffende Geschäft nicht zahlt;
  • der überwiesene Betrag kann nicht unter den abzugsfähigen Betriebsausgaben erfasst werden.

Es besteht jedoch eine Frist von 7 Tagen, innerhalb derer es möglich ist, sich von den Sanktionen zu befreien, wenn die Überweisung auf ein Konto außerhalb der Weißen Liste vorgenommen wurde. Der Leiter des Finanzamts, das für den Steuerpflichtigen zuständig ist, der die Forderung beglichen hat, muss darüber informiert werden. Die Sanktionen gelten nicht für Zahlungen im Rahmen des Split Payment-Verfahrens.

Zusammenfassung

Die Weiße Liste ist ein grundlegendes Instrument, das bei der Anwendung der sog. erforderlichen Sorgfalt zur Anwendung kommt und es ermöglicht, dass einem Steuerpflichtigen, der nicht weiß, dass ein Warenerwerbsgeschäft im Zusammenhang mit einem Betrug durch einen anderen Rechtsträger organisiert wurde, das Recht auf Vorsteuerabzug nicht entzogen wird.

Als grundlegendes und zuverlässiges Instrument unterstützt die Weiße Liste die Unternehmer in erster Linie bei der Überprüfung, ob der betreffende Geschäftspartner immer noch ein aktiver Umsatzsteuerpflichtiger ist. Darüber hinaus hilft sie Unternehmern dabei, die Richtigkeit der Nummern der Bankkonten zu überprüfen, auf die sie die Zahlungen für Rechnungen vornehmen. Um die Sicherheit von Geschäften zu erhöhen, lohnt es sich, die Bankkontonummern der Geschäftspartner jeweils am Tag der geplanten Überweisung zu überprüfen.

Quelle:
[1] Weiße Liste der Umsatzsteuerpflichtigen - ein Instrument zur Überprüfung von Unternehmern | Business.gov.pl - Informations- und Dienstleistungsdienst für Unternehmer 

Kontakt

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Przemysław Trzaska

Tax adviser (Polen)

Senior Associate

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