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Zuckersteuer im Senat abgewiesen

PrintMailRate-it

 

Agata Pezda

15. April 2020

 

 

Am 13. März 2020 hat der Senat dem Gesetz zur Förderung gesunder Verbraucherentscheidungen, das die Einführung einer Gebühr für Alkohol in Verpackungen bis zu 300 ml und für gesüßte Getränke (sog. Zuckersteuer) vorsieht, die Zustimmung versagt.


Dem Entwurf zufolge müssen die Unternehmer, die Alkoholgetränke verkaufen, die auf der Grundlage einer Genehmigung außerhalb des Verkaufsortes konsumiert werden, eine Gebühr für den Verkauf von Alkoholgetränken von max. 300 ml entrichten. Die vorgeschlagene Gebühr beträgt 25 PLN pro Liter des 100 prozentigen Alkohols, der in Verpackungen bis zu 300 ml verkauft wird.


Darüber hinaus sehen die Vorschriften Gebühren für gesüßte Getränke und für Energydrinks vor. Die Gebühr wird aus einem festen und aus einem variablen Teil bestehen. Die feste Gebühr beträgt 50 Grosze pro Liter des Getränks mit hinzugefügtem Zucker oder Süßstoff, 10 Grosze pro Liter des Getränks mit zugesetztem Wirkstoff (Koffein oder Taurin); die variable Gebühr beträgt 5 Grosze für jedes Gramm Zucker über 5 g/100 ml – berechnet auf einen Liter des Getränks.

 
Über die weitere Entwicklung des Entwurfs werden wir Sie auf dem Laufenden halten. Sollten Sie an diesem Thema interessiert sein, so bitten wir bereits jetzt um Kontaktaufnahme. Unsere Spezialisten stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

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Dominika Tyczka-Szyda

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