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Verbot der Einfuhr von Eisen - und Stahlerzeugnissen, die aus russischen Rohstoffen hergestellt werden

PrintMailRate-it

​Alicja Szyrner

19. Oktober 2023


Die Europäische Union erweitert ein weiteres Mal die wirtschaftlichen Sanktionen gegen Russland. Seit dem 30. September 2023 ist die Einfuhr von Eisen- und Stahlerzeugnissen, die aus russischen Rohstoffen hergestellt werden, untersagt. In Anbetracht des Vorstehenden sind Importeure gegenwärtig verpflichtet, über Nachweise über das Ursprungsland von Eisen- und Stahlprodukten zu verfügen.
 
Die Europäische Kommission nennt in ihren FAQs folgende Dokumente, die als ausreichender Nachweis über das Ursprungsland von als Komponenten eingesetztem Eisen und Stahl eingestuft werden können:
 
  • bei Halberzeugnissen: vom Hersteller ausgestelltes sog. Mill Test Certificate (MTC) mit Angabe des Herstellungslandes, Bezeichnung der Produktionsstätte in Verbindung mit der Schmelznummer samt Einreihung in Unterpositionen,
  • bei Fertigerzeugnissen: ein oder mehrere Mill Test Certificates (MTC) mit Angabe des Herstellungslands, Bezeichnung der Produktionsstätte in Verbindung mit der Schmelznummer samt Einreihung in Unterpositionen und Hinweis auf das Land und die Betriebe, in denen die Verarbeitung/Bearbeitung erfolgte,
  • kann ein MTC nicht eingeholt werden: Erklärung des Exporteurs oder Herstellers, in der bestätigt wird, dass das eingeführte Erzeugnis kein russisches Eisen bzw. keinen russischen Stahl enthält.
 
Das Verbot der Einfuhr oder des Kaufs in Bezug auf Eisen- und Stahlerzeugnisse tritt wie folgt in Kraft:
  • für Eisen- und Stahlprodukte, die andere Vorprodukte enthalten als diejenigen, die unter die KN-Codes 7207 11, 7207 12 10 oder 7224 90 fallen - seit dem 30. September 2023,
  • für Eisen- und Stahlprodukte, die Vorprodukte enthalten, die unter den KN-Code 7207 111 fallen - ab dem 1. April 2024,
  • für Eisen- und Stahlprodukt, die Vorprodukte enthalten, die unter die KN-Codes 7207 12 102 oder 7224 903 fallen - ab dem 1. Oktober 2024.
 
In Anbetracht sowohl der neuen als auch der bestehenden Pflichten, die mit den eingeführten Sanktionen verbunden sind, sowie der finanziellen Haftung und strafrechtlichen Verantwortung, die sich aus der Verletzung der Sanktionen ergeben, empfehlen wir, die potenziellen Geschäftspartner und den Charakter der Zusammenarbeit jeweils genau zu überprüfen.
 
Unsere Experten werden Sie gerne bei der Identifizierung von Risiken und der Einführung entsprechender Sicherungsverfahren unterstützen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. 

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Alicja Szyrner

Attorney at law (Polen)

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