Um die Website zu personalisieren und Ihnen den größten Mehrwert zu bieten, verwenden wir Cookies. Unter anderem dienen sie der Analyse des Nutzerverhaltens, um herauszufinden wie wir die Website für Sie verbessern können. Durch Nutzung der Website stimmen Sie ihrem Einsatz zu. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.



Prüfen Sie die ablaufenden Fristen i.Z.m. BDO und KOBiZE

PrintMailRate-it

Joanna Lech

27. Dezember 2023 ​


Angesichts der näher rückenden Jahreswende und der u.a. umweltbezogenen Berichtspflichten im neuen Jahr müssen Unternehmer daran denken zu überprüfen, ob sie den Pflichten im Bereich des Umweltschutzes ordnungsgemäß nachkommen sind, und für die umweltbezogene Berichterstattung zu Beginn des neuen Jahres bereit sein. 

Nachstehend stellen wir die wichtigsten Fristen dar, die Sie in Ihrem Kalender kennzeichnen sollten. 

Unternehmen, die in der BDO (Datenbank zu Produkten, Verpackungen und Abfallwirtschaft) eingetragen sind, sind verpflichtet:

 1. bis Ende Februar – die Jahresgebühr für die Eintragung in die BDO zu entrichten. 

Diese Pflicht gilt für:

  • Rechtsträger, die Geräte einführen, und autorisierte Vertreter;
  • Rechtsträger, die Batterien bzw. Akkumulatoren einführen;
  • Rechtsträger, die Fahrzeuge einführen;
  • Hersteller, Importeure und innergemeinschaftliche Erwerber von Verpackungen;
  • Rechtsträger, die verpackte Produkte in Verkehr bringen;
  • Rechtsträger, die Reifen in Verkehr bringen;
  • Rechtsträger, die Schmieröle in Verkehr bringen;
  • Rechtsträger, die Einwegkunststoffartikel in Verkehr bringen;
  • Rechtsträger, die kunststoffhaltige Fanggeräte in Verkehr bringen;
  • die Betreiber von Pfandsystemen.

Die Jahresgebühr beträgt für:

  • Kleinstunternehmen 100,00 PLN;
  • Unternehmen, die keine Kleinstunternehmen sind, 300,00 PLN.

Die Jahresgebühr ist auf ein separates Bankkonto des zuständigen Marschallamtes zu überweisen.

2. bis zum 15. März – den/die Jahresbericht(e) zu erstellen und ggf. die Produktgebühr zu entrichten.

Die Berichte sind über ein individuelles Konto in der Datenbank für Produkte, Verpackungen und Abfallwirtschaft (BDO) zu erstellen und beim zuständigen Marschallamt einzureichen.

Die Nichteinreichung des Berichts ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbuße bedroht ist.

Bitte beachten Sie auch, dass Sie Ihre BDO-Nummer  auf den im Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit erstellten Dokumente angeben müssen, u.a.auf Rechnungen, Kassenbelegen, Verträgen und Berichten.

Wird die Pflicht zur Angabe der BDO-Nummer auf den Dokumenten nicht befolgt, droht eine Geldbuße zwischen 1.000 und 1.000.000 PLN. 

Unternehmen, die die Umwelt nutzen und deren Tätigkeit Emissionen verursacht, sind verpflichtet:

  • bis Ende Februar  – einen Bericht beim KOBIZE (Institut für Umweltschutz beim Landeszentrum für Emissionsbilanzierung und -management) einzureichen 

Sie sind eventuell auch verpflichtet: 

  • bis zum 31. März – bei dem örtlich zuständigen Marschallamt eine Aufstellung mit der Information über den Umfang der Umweltnutzung einzureichen,
  • bis zum 31. März – die fälligen Umweltabgaben für die Umweltnutzung zu entrichten.

Die obigen Pflichten gelten insbesondere für Unternehmen:

  • die Kraftstoffe in Verbrennungsmotoren verbrennen (z.B. bei der Nutzung von Fahrzeugen oder Baumaschinen),
  • die Kraftstoffe in Kesseln oder Generatoren verbrennen,
  • die technologische Prozesse (z.B. Streichen, Lackieren, Schweißen, Räuchern) durchführen,
  • die Klimaanlagen verwenden,
  • deren Tätigkeit die Umladung von Kraftstoffen umfassen,
  • die Abfälle lagern,
  • die als Erzeuger im Bereich des landwirtschaftlichen Anbaus, der Tierhaltung oder der Tierzucht tätig sind

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie den oben genannten Pflichten nachkommen müssen, setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung. Wir helfen Ihnen auch bei der Berechnung der Umweltabgaben und bei der Einreichung der erforderlichen Unterlagen.

Kontakt

Contact Person Picture

Joanna Lech

Attorney at law (Polen), Attorney at law (Polen)

Anfrage senden

Profil


Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu