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Pflicht zur Einführung von Online-Registrierkassen für weitere Branchen

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Żaneta Niestier

25.06.2021


Online-Registrierkassen müssen ab dem 1. Juli 2021 Steuerpflichtige verwenden, die folgende Dienstleistungen erbringen:
  • Friseur-, Schönheits- und Kosmetikdienstleistungen;
  • Bauleistungen;
  • Rechtsberatungsleistungen;
  • Dienstleistungen der ärztlichen und zahnärztlichen Fürsorge<
  • Dienstleistungen i.Z.m. der Tätigkeit von Fitness-Objekten – ausschließlich im Bereich des Eintritts.


Am 1. Juli 2021 muss die Online-Registrierkasse bereits den Fiskalisierungsprozess erfolgreich durchlaufen haben und verkaufsbereit sein. Die Einhaltung der Frist ist sehr wichtig – sogar ein Tag Verspätung führt zum Verlust des Anspruchs auf Vergünstigung beim Kauf einer Online-Registrierkasse. 
Auch Steuerpflichtige, die in der Vergangenheit beim Kauf einer Registrierkasse mit elektronischer oder gedruckter Kopie des Kassenbons bereits eine Vergünstigung in Anspruch genommen haben, sind berechtigt, die Vergünstigung abzurechnen.

Formalitäten bei der Einführung von Online-Registrierkassen

Ein Unternehmer, der eine Registrierkasse gegen eine Online-Registrierkasse austauscht, muss ein Gerät kaufen, das eine Bestätigung des Präsidenten des Haupteichamtes [poln. Główny Urząd Miar] hat. Dann ist ein Vertrag mit einem Servicetechniker abzuschließen, der über die erforderlichen Berechtigungen verfügt.  Als nächstes ist für eine sichere und dauerhafte WLAN-Verbindung zu sorgen. Zum Schluss ist die Installation sowie die Fiskalisierung der Kasse beim Servicetechniker durchzuführen.

Was mit der alten, traditionellen Registrierkasse zu tun ist

Zum Zeitpunkt der Anmeldung der Online-Registrierkasse muss die alte Registrierkasse abgemeldet werden. Dazu muss der Unternehmer beim Finanzamt einen Antrag auf Abmeldung der Registrierkasse aus dem Register stellen.  
Die Fristen für die Einführung von Online-Registrierkassen sind in der Verordnung des Finanzministers vom 10. Juni 2020 über die Verlängerung der Fristen für die Führung von Verkaufsaufzeichnungen mittels Registrierkassen mit elektronischer oder gedruckter Kopie festgelegt.


Kontakt

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Adrian Maczura

Tax adviser (Polen)

Associate Partner

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