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Omnibus-Richtlinie – weitere Änderungen im Verbraucherschutzrecht

PrintMailRate-it

 

Damian Dobosz

30. Mai 2022

 

 

Ab dem 28. Mai 2022 müssen die Verkäufer und Dienstleister in der Europäischen Union neue Grundsätze beachten, die sich aus der Richtlinie 2019/2161 zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften der Union (Omnibus-Richtlinie) ergeben.

 

Das Ziel der Omnibus-Richtlinie ist die Erhöhung des Schutzes der Verbraucherrechte im Bereich E-Commerce in Bezug auf die Gestaltung der Preise und der Rankings von Produkten durch die Verkäufer sowie die Verhinderung einer künstlichen zu hohen oder zu niedrigen Ansetzung der Preise.

 

Neue Anforderungen bezüglich des Internetverkaufs

Verkäufern und Dienstleistern werden neue Pflichten obliegen, u.a.:

  • Information über den niedrigsten Preis, der innerhalb eines Zeitraums von mindestens 30 Tagen vor der Anwendung der Preisermäßigung angewandt wurde;
  • besondere Art und Weise für die Festlegung der Preise von schnell verderblichen Waren oder Waren mit kurzer Haltbarkeit;
  • Information über die Grundsätze für die Platzierung der Produkte und die Nutzung bezahlter Werbung;
  • Veröffentlichung von Produktrezensionen lediglich derjenigen Verbraucher, die das betreffende Produkt tatsächlich erworben haben;
  • Information über die Hauptparameter, die für die Erstellung der Rankings von Produkten und für die Platzierung des Angebots genutzt werden;
  • Information über die Aufteilung der rechtlichen Pflichten gegenüber den Verbrauchern zwischen dem Dienstleister oder dem Anbieter der digitalen Inhalte und der Handelsplattform.

 

Oben wurden lediglich die wichtigsten der neuesten Änderungen im Verbraucherschutzrecht dargestellt. Die einem Unternehmer auferlegten Pflichten unterscheiden sich je nachdem, ob der Verkauf online oder im stationären Handel erfolgt.

 

Sanktionen

Es wird erwartet, dass für die Nichtbeachtung der neuen Vorschriften über die Preisangabe die Woiwodschafts-Handelsinspektion einem Unternehmer eine Geldstrafe bis zu 20. Tsd. PLN auferlegen kann. Verletzt der Unternehmer die Vorschriften erneut, dann wird die Geldstrafe bis auf 40. Tsd. PLN erhöht.

Darüber hinaus kann der Präsident des Amtes für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz feststellen, dass die Nichtbeachtung der neuen Vorschriften die Kollektivinteressen der Verbraucher verletzt, und dem Unternehmer eine Strafe i.H.v. max. 10% seines Umsatzes auferlegen.

 

Wie kann man sich auf die Änderungen vorbereiten?

 

Wir empfehlen Ihnen, sich auf die Änderungen durch Folgendes vorzubereiten:

  • -  Aktualisierung der Verkaufsordnung;
  • Aktualisierung der Preise der angebotenen Produkte;
  • Überprüfung der Art und Weise, auf die herabgesetzte Preise eingeführt werden;
  • Überprüfung der Werbung im Hinblick auf die Übereinstimmung mit dem Verbraucherschutzrecht;
  • Überprüfung der Grundsätze für die Erstellung und Inanspruchnahme von Rankings;
  • Überprüfung der Grundsätze der Platzierung von Produkten, der Erfüllung von Informationspflichten gegenüber Verbrauchern;
  • Durchführung von Schulungen für das Personal im Bereich der neuesten Änderungen im Verbraucherschutzrecht.

 

Sollten Sie Fragen zu den geplanten Änderungen haben, so setzen Sie sich bitte mit den Experten von Rödl & Partner in Verbindung.

Kontakt

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Anastazja Niedzielska-Pitera

Attorney at law (Polen)

Senior Associate

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