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Die erforderliche Einführung von Whistleblowing

PrintMailRate-it

 

Maciej Ogórek

23. November 2021

 

English version below

 

Der Entwurf des Gesetzes zum Schutz von Personen, die Rechtsverstöße melden, befindet sich bereits in einer fortgeschrittenen Phase der Gesetzgebungsarbeiten. Die EU-Vorschriften erfordern die Einführung von Lösungen zum Schutz von Hinweisgebern bis zum 17. Dezember 2021. Die Verabschiedung des Gesetzes kann daher noch in diesem Jahr erfolgen.

 

Dieses Gesetz verpflichtet die Arbeitgeber, interne Regelungen einzuführen, die das Verfahren zur Meldung von durch die Arbeitnehmer (oder Mitarbeiter) bemerkten Verstößen beim Arbeitgeber festlegen. Das Verfahren soll u.a. die Annahme und die Prüfung der Meldung durch eine benannte Person, den Schutz der Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers sowie den Schutz des Hinweisgebers vor Repressalien seitens des Arbeitgebers gewährleisten.

 

Whistleblowing auch bei kleineren Arbeitgebern

Die Pflicht zur Einführung entsprechender Verfahren gilt für Unternehmen, die mindestens 50 Arbeitnehmer beschäftigen (unter Berücksichtigung von Leiharbeitern), aber auch für Arbeitgeber, die in den Anwendungsbereich der im Anhang zur Richtlinie aufgeführten Rechtsakte fallen (unabhängig von der Anzahl der Arbeitnehmer). Es handelt sich dabei vor allem um Unternehmen, die in folgenden Bereichen tätig sind:

 

  • Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte;
  • Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung;
  • Verkehrssicherheit;
  • Umweltschutz.

 

Im Gesetzesentwurf wird angenommen, dass das Gesetz 14 Tage nach dessen Bekanntgabe in Kraft treten wird.

 

Fristen für die Einführung der Verfahren zum Whistleblowing

Alle Arbeitgeber mit mindestens 250 Arbeitnehmern werden verpflichtet sein, das Verfahren zum Schutz von Hinweisgebern innerhalb von 14 Tagen einzuführen. Dieselbe Frist gilt für Arbeitgeber, für die das Gesetz aufgrund ihres Unternehmensgegenstandes gilt.

 

Sonstige Arbeitgeber mit 50 bis 249 Arbeitnehmern können die entsprechenden Lösungen in ihren Unternehmen bis zum 17. Dezember 2023 einführen.

 

Es kann sein, dass der Gesetzesentwurf noch geändert wird.

 

Bei jeglichen Fragen zu der Einführung des Systems zum Schutz von Hinweisgebern in Ihrem Unternehmen stehen Ihnen unsere Experten gerne zur Verfügung.

 

 

English version

 

 

Whistleblowing – implementation necessary

The draft bill on the protection of persons reporting breaches of law is at an advanced stage of the legislative process. EU laws require that measures to protect whistleblowers be implemented by 17 December 2021. Therefore, the bill may be adopted still this year.

 

The bill requires employers to introduce internal rules for notifying the employer of infringements noticed by employees (or contractors). The rules should ensure, among other things, that a notification is accepted and examined by a designated person, protection of the whistleblower's identity, and protection against retaliatory action from the employer.

 

Whistleblowing at smaller employers too

The relevant procedures must be implemented in entities that hire at least 50 people (including temporary workers), and also by employers who are covered by acts listed in an annex to the Directive (regardless of the headcount). These include mainly entities in the business of:

 

  • financial services, products and markets;
  • counteracting money laundering and terrorist financing;
  • transport security;
  • environmental protection.

 

The draft says that the new law will enter into force only 14 days after its promulgation.

 

Deadlines for implementation of whistleblowing procedures

Employers who hire at least 250 people will be obliged to implement a whistleblower protection procedure within 14 days. The same deadline will apply to employers covered by the statute because of their line of business.

 

Other employers, hiring from 50 to 249 people, will have to implement the relevant measures by 17 December 2023.

 

The bill may still be amended.

 

If you have any doubts about the implementation of a system to protect whistleblowers in your company, please contact our experts.

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