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Besteuerung von Kommanditgesellschaften

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Żaneta Niestier

17. Dezember 2020


Am 28. November unterschrieb der Präsident des Gesetz, das die Besteuerung von Kommanditgesellschaften vorsieht, und am 30. November wurde die Novelle im Gesetzblatt veröffentlicht. verabschiedete der Sejm eine Novelle des Gesetzes, mit dem die Besteuerung von Kommanditgesellschaften eingeführt wird. Es geht um die Novelle des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes sowie des Gesetzes über die pauschale Einkommensteuer auf manche von natürlichen Personen erzielten Einkünfte und einiger anderer Gesetze.


Die Änderungen sehen vor, dass Kommanditgesellschaften den Status von Körperschaftsteuerpflichtigen erhalten, dass der Umfang der Schätzung des Wertes von Geschäften ausgeweitet wird, sowie u.a., dass die Obergrenze der Einnahmen aus dem laufenden Steuerjahr, die zur Inanspruchnahme des Präferenzsteuersatzes von 9% bei der Körperschaftsteuer berechtigen, von 1,2 Mio. EUR auf 2 Mio. EUR erhöht wird.


Bislang existieren in Polen für Kapitalgesellschaften einerseits und Personengesellschaften andererseits jeweils unterschiedliche Besteuerungssysteme. Kapitalgesellschaften sind körperschaftsteuerpflichtig, Personengesellschaften hingegen nicht. So kommt es, dass aus Sicht der Gesellschafter solcher Gesellschaften der unter Vermittlung einer Kapitalgesellschaft erzielte Gewinn grundsätzlich doppelt besteuert wird (zuerst auf der Ebene der Gesellschaft, und anschließend – bei der Ausschüttung der Gewinne durch die Gesellschaft – auf der Ebene der Gesellschafter, während der unter Vermittlung einer Personengesellschaft erzielte Gewinn nur einmal besteuert wird (unmittelbar auf der Ebene der Gesellschafter).


Die Belegung von Kommanditgesellschaften mit der Körperschaftsteuer kann für viele Unternehmer gleichbedeutend sein mit der Aufgabe der Tätigkeit in dieser Rechtsform. Auf die Vorwürfe der Opposition, dass die Novellierung zu einer doppelten Besteuerung von Kommanditgesellschaften sowie zur Liquidation von Unternehmen führe, antwortete der Stellvertretende Finanzminister, Jan Sarnowski, der feststellte, dass das Hauptziel der Novelle darin bestehe, die finanzielle Situation kleiner und mittelständischer Unternehmen zu verbessern, die von der Pandemie hart getroffen würden.


Die neuen Vorschriften werden ab dem 1. Januar 2021 gelten, aber eine der verabschiedeten Änderungen gibt den Steuerpflichtigen die Möglichkeit die Erhebung der Körperschaftsteuer auf Kommanditgesellschaften bis zum 1. Mai 2020 aufzuschieben. Bitte nehmen Sie diesbezüglich Kontakt zu unseren Experten auf.

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Dominika Tyczka-Szyda

Tax adviser (Polen)

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