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Besserer Schutz für die Verbraucher ab dem neuen Jahr

PrintMailRate-it

​Damian Dobosz

9. Dezember 2022


Am 1. Januar 2023 tritt eine Novelle des Zivilgesetzbuchs und des Verbraucherschutzgesetzes in Kraft. Die Gesetzesänderungen dienen der Umsetzung von EU-Richtlinien zum Verbraucherschutz.

Die wichtigsten Ziele der Novellierung

 
  • Regulierung der Bereitstellung von digitalen Inhalten oder Dienstleistungen für die Verbraucher;
  • Annahme einer neuen Systematik der Haftung von Unternehmern für Mängel (u. a. wird der Begriff des Mangels in den Verträgen mit Verbrauchern durch den Begriff der Vertragswidrigkeit ersetzt);
  • Schaffung neuer Informationspflichten für Unternehmen in den Rechtsverhältnissen mit Verbrauchern;
  • Einführung neuer Verbraucherrechte (z. B. das Recht, Zahlungen zurückzuhalten);
  • Regelung der Fristen für die Haftung der Unternehmer gegenüber Verbrauchern;
  • Regelung der Rechte und Ansprüche der Verbraucher im Falle der Vertragswidrigkeit von Waren, digitalen Dienstleistungen oder digitalen Inhalten;
  • Regelung der Systematik der Inanspruchnahme der dem Verbraucher zustehenden Ansprüche und Rechte;
  • Regelung der Fristen für die Behebung der Vertragswidrigkeit von Waren, digitalen Dienstleistungen oder Inhalten sowie der Fristen für die Rückzahlung von Geldmitteln an die Verbraucher;
  • Regelung der Problematik von Waren mit digitalen Elementen (z. B. intelligente Uhren, Kühlschränke, Fernseher usw.);
  • Einführung neuer Geldstrafen für Unternehmer bei der Nichteinhaltung der Verbraucherschutzvorschriften;
  • Regelung der Art und Weise der kostenfreien Wiedererlangung von digitalen Inhalten durch Verbraucher von Unternehmern;
  • Einführung neuer Fristen für die gesetzlichen Vermutungen hinsichtlich des Bestehens von Vertragswidrigkeit;
  • Einführung eines neuen Formulars der Belehrung des Verbrauchers über sein Recht auf Vertragsrücktritt und von Änderungen im Formular der Erklärung des Verbrauchers über die Ausübung seines Rechts auf Vertragsrücktritt;
  • Einführung neuer Anforderungen an die Publikation und Moderation von Produktbewertungen;
  • Einführung neuer Anforderungen an die Art und Weise der Preisauszeichnung von Waren und Dienstleistungen durch die Unternehmer;
  • Einführung neuer Anforderungen an die Art und Weise der Auszeichnung von Informationen über alle Angebote und Preisermäßigungen durch Unternehmer;
  • Einführung neuer Anforderungen an die Werbung für Waren und Dienstleistungen;
  • Einführung neuer Pflichten für den Garanten.
 

Betroffene der neuen Vorschriften


Die Novellierung betrifft in erster Linie die Verkäufer bzw. Dienstleister, die Verträge mit Verbrauchern abschließen sowie die Anbieter digitaler Dienstleistungen (z. B. Musikdateien, E-Books, Computerspiele, Cloud-Dateien) abschließen.
 

Vorbereitung auf die Änderungen

 
Vor dem 1. Januar 2023 müssen die Unternehmer:
  • ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen aktualisieren;
  • die Informationen, die dem Verbraucher vor Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt werden, erweitern;
  • Praktiken festlegen, die die Erfüllung der durch die neuen gesetzlichen Vorschriften auferlegten Pflichten ermöglichen.
 

Unsere Unterstützung


  • Wir bereiten die Aktualisierung der Verkaufsbedingungen für Sie vor.
  • Wir entwickeln mit Ihnen neue Mechanismen für die Auszeichnung von Preisen und Angeboten.
  • Wir schulen Ihr Personal in Bezug auf die Anforderungen an die Bedienung von Verbrauchern, den Service nach Vertragsschluss und die Bearbeitung von Reklamationen.
  • Wir entwickeln mit Ihnen neue Standards für die Praktiken, die bei dem Verkauf von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen an Verbraucher Anwendung finden.
 

Folgen der Nichtanpassung an die neuen Vorschriften

 
Wenn die Unternehmer die neuen Pflichten nicht erfüllen, kann dies zur Verhängung einer Geldstrafe von bis zu 40.000 PLN durch den Handelsinspektor der Woiwodschaft oder zur Einleitung eines Verfahrens wegen Verletzung der kollektiven Verbraucherinteressen durch den Präsidenten des Amtes für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz und zur Verhängung einer Strafe in Höhe von 10 Prozent des Umsatzes des betreffenden Unternehmers führen. 
 
Bei Fragen oder Zweifeln zu den Änderungen stehen Ihnen unsere Experten gerne zur Verfügung.

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Damian Dobosz

Jurist (Polen)

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