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Insolvenz eines deutschen Anteilseigners einer polnischen Gesellschaft – wichtige Aspekte

PrintMailRate-it

​Karolina Sieraczek

9. März 2023


Wegen der deutlich gestiegenen Kosten der Ausübung einer Gewerbetätigkeit steigt auch die Anzahl der Insolvenzverfahren, oft bei ausländischen Gesellschaften, die Anteilseigner von u.a. polnischen Gesellschaften sind.

Die Insolvenz der Muttergesellschaft kann die Notwendigkeit der Stellung eines Insolvenzantrags auch in Bezug auf die polnische Gesellschaft nach sich ziehen. So kann sich die Geschäftsführung u.a. vor den Folgen der persönlichen Haftung mit dem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft schützen. Aus diesem Grund ist eine eingehende Analyse der finanziellen Lage der Gesellschaft und ihrer vorhandenen Finanzierungsquellen erforderlich.

Besicherung ausländischer Forderungen 


Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Deutschland bedeutet auch, dass die Forderungen gegenüber der Muttergesellschaft gesichert werden müssen. Nicht beglichene Forderungen müssen unbedingt zur Insolvenztabelle angemeldet werden, es muss auch festgelegt werden, ob und inwieweit die Verträge mit der polnischen Gesellschaft fortgesetzt werden. Von großer Bedeutung für die polnische Gesellschaft ist die Zahlungsfähigkeit der Muttergesellschaft für die laufend gelieferten Waren bzw. für die für sie erbrachten Dienstleistungen, was oft entscheidenden Einfluss auf die Liquidität der Tochtergesellschaft hat. 

Deutsches Recht


Es ist empfehlenswert, sich noch vor der Insolvenz über potenzielle Sicherheiten Gedanken zu machen. Leider sehen die Vorschriften zur Insolvenz auch Zeiträume vor, in denen die Bestellung von Sicherheiten für verbundene Unternehmen unwirksam ist. Diese Fragen sind jedoch wichtig und müssen bei der Festlegung der Regeln für die Zusammenarbeit berücksichtigt werden. Dabei ist es von Bedeutung, die deutschen Vorschriften zu überprüfen, so dass die bestellten Sicherheiten auch auf der Grundlage des deutschen Rechts wirksam sind.

Unsere Experten sind sowohl auf deutsches als auch auf polnisches Insolvenzrecht spezialisiert. Wir unterstützen unsere Mandanten in jeder Verfahrensetappe in Deutschland und in Polen. Unsere Rechtsanwälte werden gerne mit Ihnen zusammenarbeiten. 

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Karolina Sieraczek

Attorney at law (Polen)

Associate Partner

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