Um die Website zu personalisieren und Ihnen den größten Mehrwert zu bieten, verwenden wir Cookies. Unter anderem dienen sie der Analyse des Nutzerverhaltens, um herauszufinden wie wir die Website für Sie verbessern können. Durch Nutzung der Website stimmen Sie ihrem Einsatz zu. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.



Höchstsätze der lokalen Steuern und Gebühren für 2024

PrintMailRate-it

​Jakub Wajs

8. August 2023


Ab dem 1. Januar 2024 steigen die Höchstsätze der lokalen Steuern und Gebühren um die Inflationsrate aus dem ersten Halbjahr 2023, also um rd. 15%. Der Finanzminister hat die jährliche Bekanntmachung über die Obergrenzen der Steuern veröffentlicht.

Höhe der lokalen Steuern und Gebühren


ACHTUNG! Jede Gemeinde entscheidet selbständig durch Beschluss des Rates über die Höhe der Sätze der lokalen Steuern und Gebühren im betreffenden Jahr. Die vom Gemeinderat bestimmten Sätze dürfen jedoch nicht die vom Finanzminister genannten Sätze übersteigen. Meistens ermitteln die Gemeinden die Sätze in Höhe der maximalen, sich aus der Bekanntmachung des Finanzministers ergebenden Sätze. Schafft es die Gemeinde nicht, den Beschluss über neue Sätze der lokalen Steuern und Gebühren vor dem Ende des Jahres zu fassen, so werden im kommenden Jahr die bisherigen Sätze gelten.


Immobiliensteuer – Vergleich der Jahre 2023 und 2024


Steuergegenstand
​​Höchstsatz
Fläche
​2023
​2024














Grundstücke
​ ​

deren Fläche gewerblich genutzt wird – unabhängig von ihrer Qualifizierung im Kataster
​1,16 PLN
​1,34 PLN
ab 1 m2 Fläche
unter stehenden oder fließenden Oberflächengewässern, Seen und künstlichen Sammelbecken
​5,79 PLN
​6,66 PLN
​ab 1 ha Fläche
​sonstige, darunter solche, die von gemeinnützigen Organisationen für deren satzungsgemäße, gemeinnützige Tätigkeit genutzt werden
​0,61 PLN 
​0,71 PLN 
ab 1 m2 Fläche
unbebaute Flächen, die zu einem Revitalisierungsgebiet gehören und die auf Geländen liegen, für die der örtliche Flächennutzungsplan als Zweckbestimmung den Bau von Wohngebäuden, Dienstleistungsgebäuden oder eine gemischte Bebauung vorsieht, sofern seit dem Tag, an welchem der örtliche Flächennutzungsplan für diese Flächen in Kraft getreten ist, 4 Jahre vergangen sind und der Bau in dieser Zeit nicht gemäß dem Baurecht abgeschlossen wurde
​3,81 PLN 
​4,39 PLN 
ab 1 m2 Fläche










Gebäude und deren Teile




Wohngebäude
​1,00 PLN
1,15 PLNab 1 m2 Nutzfläche
die mit der Ausübung einer Gewerbetätigkeit in Zusammenhang stehen, und  Wohngebäude oder ihre Teile, die gewerblich genutzt werden
​28,78 PLN
​33,10 PLN
​ab 1 m2 Nutzfläche
​die gewerblich für den Handel mit qualifiziertem Saatgut genutzt werden
​13,47 PLN
​15,50 PLN
​ab 1 m2 Nutzfläche
​die mit der Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Gesundheitsfürsorge im Sinne des Gesetzes über die Gesundheitsfürsorge durch die Leistungserbringer in Zusammenhang stehen
​5,87 PLN
​6,76 PLN
ab 1 m2 Nutzfläche
​sonstige darunter solche, die von gemeinnützigen Organisationen für deren satzungsgemäße, gemeinnützige Tätigkeit genutzt werden
​9,71 PLN
​11,17 PLN
ab 1 m2 Nutzfläche

Bauwerke
2% ihres Wertes gemäß Art. 4 Abs. 1 Pkt. 3 und Abs. 3 bis 7 ermittelten Wertes


Kontakt

Contact Person Picture

Jakub Wajs

Attorney at law (Polen), Tax adviser (Polen)

Senior Associate

Anfrage senden

Profil


Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu