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Sowohl die inländischen als auch die EU-Vorschriften, die Fragen betreffend Zoll und Verbrauchsteuer regeln, sind kompliziert und somit oft unklar für die Steuerpflichtigen.
Bei Rödl & Partner werden die zollrechtlichen Angelegenheiten von erfahrenen Steuerberatern und Zollagenten abgewickelt. Mit unserer Unterstützung werden Sie zahlreiche Vereinfachungen für Unternehmer in Anspruch nehmen und bei Entstehung von zollrechtlichen Verbindlichkeiten Unstimmigkeiten bei den Abrechnungen und Streitigkeiten mit dem Finanzamt in Polen vermeiden können.
Überprüfen Sie, was wir für Sie im Bereich Zoll tun können:
Die Experten von Rödl & Partner finden sich geschickt im Dickicht der von Zollbehörden angewandten Vorschriften zurecht. Wir unterstützen Sie insbesondere bei der korrekten Abrechnung der Verbrauchsteuer und bei der Erledigung aller damit verbundener Formalitäten. Wir gewährleisten eine ordnungsgemäße Erfüllung aller Pflichten.
Überprüfen Sie, wie wir Sie im Bereich Verbrauchsteuer unterstützen können:
Tadeusz Piekłowski
Zollagent (Polen)
Senior Associate
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Adrian Maczura
Tax adviser (Polen)
Associate Partner