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Outsourcing der Lohnbuchhaltung

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Beim Outsourcing der Lohnbuchhaltung handelt es sich um eine Dienstleistung für Unternehmen, die auf die Senkung der Verwaltungskosten unter gleichzeitiger Einhaltung der Vertraulichkeit über die Höhe der Vergütungen Wert legen.

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Dank dem Outsourcing der Lohnbuchhaltung in Polen tragen Sie keine Kosten i.Z.m. der Aktualisierung der Software und der kontinuierlichen Weiterbildung der eigenen Lohnbuchhalter und haben gleichzeitig ständigen Zugriff auf das immer aktuelle Wissen erfahrener Experten. Das Outsourcing der Lohnbuchhaltung garantiert darüber hinaus die Einhaltung der Vertraulichkeit in Bezug auf die Löhne und Gehälter.


Seit über 30 Jahren verfolgt Rödl & Partner Änderungen der gehaltsabrechnungsbezogenen Vorschriften für die auf dem polnischen Markt agierenden Unternehmen und sorgt für die fachliche Entwicklung ihrer Mitarbeiter und die Aktualität ihres Wissens. Dank den Qualitätsstandards eines deutschen Unternehmens und dem Zugriff auf geprüfte Software kann die Betreuung der Lohnbuchhaltung an die Erwartungen anspruchsvoller Mandanten angepasst werden.


Im Rahmen des Outsourcings der Lohnbuchhaltung bieten wir Folgendes an:


  • Berichterstattung in polnischer, deutscher und englischer Sprache,
  • Übernahme der Banküberweisungen,
  • Nutzung des Mitarbeiterportals.


Das Outsourcing der Lohnbuchhaltung in Polen kann sich auf die umfassende Betreuung bei der Lohnabrechnung oder auf ausgewählte Fragen erstrecken.

​Die Dienstleistungen im Bereich der Lohnbuchhaltung in Polen umfassen:


  • Anlegung der Lohnbuchhaltung in unserem Lohnbuchhaltungssystem,
  • Erstellung monatlicher Lohn- und Gehaltslisten der Arbeitnehmer und der Auftragnehmer aufgrund der überlassenen Unterlagen - d.h. Arbeitsverträge, zivilrechtliche Verträge, Arbeitszeiterfassung u.ä.,
  • Erstellung monatlicher Sozial- und Krankenversicherungserklärungen und deren elektronische Übermittlung an die Sozialversicherungsanstalt (ZUS),
  • monatliche Übermittlung von Informationen über die Lohn- und Gehaltsberechnung (Lohn-/Gehaltszettel) an die Arbeitnehmer und jährlicher Informationen für Versicherte,
  • Anmeldung der Arbeitnehmer bei der Sozialversicherungsanstalt (ZUS),
  • Erstellung monatlicher Behindertenfondserklärungen und Verwaltung von Zuschüssen für behinderte Arbeitnehmer im SODIR-System,
  • Erstellung von Jahreseinkommensteuererklärungen (PIT-40) sowie Informationen über die Einkommensteuer (PIT-11, IFTR),
  • Abwicklung von Zwangsvollstreckungen durch Gerichtsvollzieher und Verwaltungszwangsvollstreckungen in Löhne und Gehälter der Arbeitnehmer,
  • Erstellung von Verdienstbescheinigungen für Arbeitnehmer,
  • Erstellung von Berichten für das Hauptstatistikamt über die Löhne und Gehälter,
  • Erstellung und Abwicklung von Überweisungen der Löhne und Gehälter für Arbeitnehmer und der Steuern,
  • detaillierte Berichterstattung nach Wunsch des Mandanten,
  • Beratung im Bereich der Lohnbuchhaltung.
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