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FENG: Ein ökologischer Kredit mit einer Prämie für den grünen Wandel von Unternehmen

PrintMailRate-it

​​​​​​​​Magdalena Skurowska

23. April 2024


Im Rahmen der Maßnahme „Ökologischer Kredit“ wurde die Annahme von Anträgen auf Bezuschussung bekannt gegeben, die aus dem Programm „Europäische Fonds für Moderne Wirtschaft (poln. FENG)“ finanziert werden. 
 
Im Rahmen dieses Wettbewerbs werden die Unternehmer die Möglichkeit haben, Investitionen zu Gunsten der Energeieffizienz im weitesten Sinne umzusetzen , die mit Folgendem verbunden sind:
 
  • –mit Energieeinsparung, u.a. mit der Modernisierung der Wärmedämmung von Gebäuden;
  • mit der Umstellung auf umweltfreundlichere Energiequellen;
  • mit einem Austausch von Anlagen, Installationen oder technologischen Linien gegen energieeffizientere.
 
Die Anträge können vom 25. April bis zum 25. Juli 2024 eingereicht werden.
 

Begünstigte

 
Das Programm richtet sich an Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen(KMU), an kleine Gesellschaften mit durchschnittlicher Kapitalisierung (small mid-cap) sowie an große Gesellschaften mit durchschnittlicher Kapitalisierung (mid-cap), d.h. die bis zu 3.000 Arbeitnehmer beschäftigen, die in ganz Polen einer Tätigkeit nachgehen.
 
Bezuschusst können Ausgaben für:
 
  • den Erwerb von Sachanlagen;
  • den Erwerb von Bauarbeiten und Baustoffen;
  • den Kauf und die Installation erneuerbarer Energiequellen (als lediglich eines der Elemente der Investition);
  • die Modernisierung der Wärmedämmung von Gebäuden;
  • die Modernisierung der Produktions-Infrastruktur;
  • den Erwerb immaterieller Vermögensgegenstände und Rechte in Form von Patenten, Lizenzen, Know-how sowie anderer  Rechte am geistigen Eigentum;
  • Studien, Expertisen, Konzeptionen und technische Projekte, die von externen Beratern, die mit der Umsetzung des Projekts befasst sind, erstellt wurden.
 
Bedingung für den Erhalt der Förderung ist u.a. der Nachweis, dass mind. 30% der ursprünglichen Energieeinsparung durch die Umsetzung des Projekts erzielt wurden, was durch ein entsprechendes Energie-Audit bestätigt werden muss.
 

Höhe der Beihilfe

 
Die Höhe der Förderung beträgt zwischen 15% und 80%, je nach Art der Ausgaben, der Größe des Unternehmens und dem Standort der Investition.
 
Der Höchstwert der förderfähigen Kosten beträgt 50 Mio. Euro. Der Mindestwert der Ausgaben wurde nicht angegeben. Die Förderung wird in Form einer ökologischen Prämie gewährt, die eine Zuzahlung zu dem aufgenommenen kommerziellen Kredit zur Umsetzung der Investition darstellt.
 
Bei Rödl & Partner beraten wir Unternehmen zu Zuschüssen und unterstützen sie bei der Beantragung von Mitteln aus Förderprogrammen, die mit nationalen und EU-Mitteln finanziert werden. Wenn Sie an weitergehenden Informationen interessiert sind, besuchen Sie unsere Internetseite oder setzen Sie sich mit unseren Spezialisten in Verbindung.

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Magdalena Skurowska

Expertin für Investitionsfragen

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