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Bahnbrechendes Urteil im Hinblick auf die Immobiliensteuer

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Jakub Wajs

5. Juli 2023


Am 4. Juli 2023 erließ der Verfassungsgerichtshof ein bahnbrechendes Urteil zur Immobiliensteuer (Az. SK 14/21). Der Verfassungsgerichtshof stellte fest, dass die Definition des Bauwerks, die sich aus dem Gesetz über kommunale Steuern und Gebühren ergibt, verfassungswidrig ist. 

Wesen des Problems 


Gemäß dem Gesetz über kommunale Steuern und Gebühren gilt Folgendes: Als Bauwerk gilt ein Bauobjekt im Sinne der baurechtlichen Vorschriften, das weder ein Gebäude ist noch zu Straßenmöbeln zählt, sowie Gebäudeinfrastruktur im Sinne der baurechtlichen Vorschriften, die mit dem Bauobjekt im Zusammenhang steht und die bestimmungsgemäße Nutzung des Objektes gewährleistet.

Die Definition verweist gleich zweimal auf baurechtliche Vorschriften, d.h. nicht steuerliche Vorschriften. Überdies ermöglicht der allgemeine Verweis auf die „baurechtlichen Vorschriften" nicht, es zu bestimmen, welche Rechtsakte (gesetzlicher oder nicht gesetzlicher Art) zum Baurecht gehören.  Folglich kann der Steuerpflichtige nicht sicher sein, ob die Steuerbehörde die jeweiligen Rechtsakte als Bestandteil des Baurechts einstufen wird oder nicht. Der Verweis auf die baurechtlichen Vorschriften macht es den Steuerpflichtigen daher unmöglich, festzustellen, ob die ihnen gehörenden Bauwerke unter die Immobiliensteuer fallen.

Der Verfassungsgerichtshof hat daher die im Gesetz über kommunale Steuern und Gebühren enthaltene Definition des Bauwerks als verfassungswidrig eingestuft. Der Gesetzgeber muss die betreffende Definition so ändern, dass sie nicht auf Gesetze verweist, die nicht zum Steuerrecht gehören. 

Folgen des Urteils 


Der Verfassungsgerichtshof verschob die Frist, nach Ablauf deren die Definition des Bauwerks ihre Rechtskraft verliert, um 18 Monate. Der Gesetzgeber hat nun Zeit, den Begriff des Bauwerks neu legal zu definieren und die neue Definition einzuführen.  Parallel muss auch die Definition des Gebäudes, die auch auf „Baurechtsvorschriften" verweist, geändert werden.

Das betreffende Urteil kann somit für die Besteuerung von Bauobjekten im weiten Sinne von großer Bedeutung sein.  Sollten Sie Fragen zu diesem Urteil und zur Immobiliensteuer haben, so stehen Ihnen unsere Experten gerne zur Verfügung

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Jakub Wajs

Attorney at law (Polen), Tax adviser (Polen)

Senior Associate

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