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Arbeitsrechtliche Verfahren – Änderungen in der polnischen Zivilprozessordnung

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​Klaudia Kamińska-Kiempa

11. August 2023


Am 28. Juli 2023 wurde das Gesetz über die Änderung des Gesetzes über die Überbrückungsaltersrenten und einiger anderer Gesetze verabschiedet. Jetzt muss das Gesetz noch vom Staatspräsidenten unterzeichnet werden. 
 

Was sich ändern wird

 
Die Novelle sieht eine Reihe wesentlicher Änderungen bei arbeitsrechtlichen Verfahren vor:

  1. Stellt ein Gericht auf Antrag eines Arbeitnehmers die Unwirksamkeit der Kündigung des Arbeitsvertrages fest oder ordnet es die Wiedereinstellung des Arbeitnehmers an, so erlegt es in seinem Urteil dem Arbeitgeber die Pflicht auf, den Arbeitnehmer bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens wieder einzustellen.
  2. Auf Antrag eines Arbeitnehmers, dessen Arbeitsverhältnis einem besonderen Kündigungsschutz unterliegt (unabhängig davon, ob die Kündigung mit oder ohne Einhaltung der Kündigungsfrist erfolgte) und der Anspruch auf Unwirksamkeitserklärung der Kündigung oder auf Wiedereinstellung erhebt, schützt das Gericht diesen Arbeitnehmer in jeder Phase des Verfahrens, indem es seine Wiedereinstellung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens anordnet. Ausgenommen davon sind Fälle, in denen der Anspruch offensichtlich unbegründet ist - in diesen Fällen kann das Gericht den o.g. Schutz verweigern. Die Gewährung des Schutzes erfolgt durch Erteilung eines Vollstreckungstitels.  Die Aufhebung eines rechtskräftigen Beschlusses über die Gewährung des Schutzes wird nur dann möglich sein, wenn der Arbeitgeber nachweisen kann, dass Voraussetzungen für die Entlassung des Arbeitnehmers ohne Einhaltung der Kündigungsfrist vorliegen.

Diese Vorschriften treten dreißig Tage nach ihrer Bekanntgabe in Kraft. Es ist zu erwarten, dass nach ihrem Inkrafttreten Gerichtsverfahren, in denen es um ehemalige Arbeitnehmer geht, für die Arbeitgeber an Bedeutung gewinnen. Die neuen Schutzinstrumente, die entlassenen Arbeitnehmern zustehen werden, können nämlich eine beträchtliche Belastung für die Arbeitgeber darstellen. 

 
Für Rückfragen zu arbeitsrechtlichen Verfahren stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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Klaudia Kamińska-Kiempa

Attorney at law (Polen)

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