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SENT – wichtige Informationen für Frachtführer und Empfänger

PrintMailRate-it

​Adrian Maczura

28. Juni 2023


Beachten Sie bitte, dass seit dem 21. April 2023 bei der Beförderung von Getreide, Eiern, Geflügelfleisch und Bienenzuchterzeugnissen neue Pflichten bei der Ausfüllung von SENT-Meldungen gelten.

Unternehmen, die sich an der Beförderung  solcher landwirtschaftlicher Erzeugnisse beteiligen, sind verpflichtet, Beförderungen, die den innergemeinschaftlichen Erwerb solcher Waren betreffen sowie deren Beförderungen zwischen anderen EU-Staaten über das Territorium Polens beim SENT-Register anzumelden.

Für die Zwecke der neuen Regelungen bezüglich des SENT-Registers sind unter Getreide, Eiern, Geflügelfleisch und Bienenzuchterzeugnissen diejenigen Produkte zu verstehen, die in den entsprechenden Teilen der Anlage I zur Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates (EG) Nr. 1308/2013 vom 17. Dezember 2013 aufgeführt sind, z.B.:

  • der Getreidesektor umfasst neben den typischen Beispielen für Getreidekörner auch viele abgeleitete Erzeugnisse, wie z.B. Mehl, Grobgrieß, Malz, Stärke, andere Zucker, Glucose, Glucosesirup, Karamell sowie Hunde- und Katzenfutter;
  • der Eiersektor umfasst u.a. Eier von Hausgeflügel – in der Schale, haltbar gemacht; Vogeleier, nicht in der Schale; 
  • der Geflügelfleischsektor umfasst u.a. Hausgeflügel – lebend, Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse; Geflügelleber; 
  • der Bienenzuchtsektor umfasst u.a. natürlichen Honig, Gelée Royale, Blütenpollen, Bienenwachs. 

Falls Sie Fragen zur Klassifizierung erworbener Waren oder zur Ausfüllung und Verschickung von SENT-Meldungen über das PUESC-System haben, so stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Ebenso beantworten wir gerne Fragen und unterstützen Sie bei der Erfüllung der o.g. Pflichten

Kontakt

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Adrian Maczura

Tax adviser (Polen)

Associate Partner

+48 606 640 095

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