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Änderungen bei den Verrechnungspreisen angesichts des Berichts „Pillar One – Amount B”

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​​​​Dominika Tyczka-Szyda

24. September 2024


Das Finanzministerium führt keine legislativen Arbeiten durch, die darauf abzielen würden, Pillar I in Bezug auf Amount B im Rahmen von BEPS 2.0 in das polnische Steuersystem einzuführen. Dies geht aus der Antwort der Kanzlei des Finanzministeriums auf die Frage von Rödl & Partner hervor. 

Was dies in der Praxis bedeutet 


Am 19. Februar 2024 hat die OECD einen Bericht zu Amount B aus Pillar One im Rahmen von BEPS 2.0 veröffentlicht, dessen Ziel die vereinfachte und gezieltere Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes bei Marketing- und Vertriebstätigkeiten ist. Im Bericht wurde ein neues Verfahren zur Bildung der Preise für Routinevertriebstätigkeiten im Rahmen des Großhandelsvertriebs von Waren an nichtverbundene Unternehmen (als Kerngeschäft), das die betreffende Einheit absichern wird, dargestellt. Die Regelung ist vor allem an die sog. „low-capacity jurisdictions“ gerichtet. 

In Ländern, die sich für die Einführung von Amount B entscheiden, kann sie bereits ab dem 1. Januar 2025 gelten. 

Jedes Land kann im Rahmen der Einführung des Amount B-Verfahrens eine der folgenden drei Optionen wählen: 

  • keine Einführung von Amount B,
  • Ermöglichung der freiwilligen Anwendung von Amount B durch Steuerpflichtige, wenn die Transaktion bestimmte Kriterien erfüllt (Safe-Harbour-Ansatz),
  • Einführung der obligatorischen Anwendung von Amount B durch betroffene Steuerpflichtige.

Gemäß den Informationen des Finanzministeriums plant Polen zurzeit nicht, die o.g. Lösungen einzuführen. Es kann sich aber herausstellen, dass auf Konzernebene bestimmte Maßnahmen mit dem Ziel ergriffen werden, die Verrechnungspreispolitik kohärent zu machen und die OECD-Leitlinien in Bezug auf Amount B zu berücksichtigen. 

Wir empfehlen, das Thema zu überwachen und eventuelle Änderungen im Rahmen der Kapitalgruppen aus polnischer Perspektive zu analysieren. 

Wenn Sie Fragen zu den Pflichten im Bereich der Verrechnungspreise haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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Dominika Tyczka-Szyda

Tax adviser (Polen)

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