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Neue Landkarte der Regionalbeihilfe für die Jahre 2022–2027

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Magdalena Szwarc

3. Märch 2022

 




Im April 2021 hat die Europäische Kommission die „Leitlinien für Regionalbeihilfe für die Jahre 2022-2027" (im Folgenden: Leitlinien) angenommen. In diesem Dokument werden Fragen im Zusammenhang mit der Fördergebietskarte festgelegt. Seit Januar 2022 hat sich die Intensität der öffentlichen Beihilfe in einzelnen Regionen geändert.


Die Höhe der Investitionsförderung hängt von der Region ab


Auf der Grundlage der Leitlinien traten am 1. Januar 2022 auch die Vorschriften der neuen Verordnung des Ministerrats vom 14. Dezember 2021 über die Fördergebietskarte für die Jahre 2022-2027 in Kraft. Nach der neuen Fördergebietskarte haben Investoren (mit dem Status eines Großunternehmens) Anspruch auf Investitionsförderung von bis zu:

 

  1. 50% der Investitionsausgaben – in den Woiwodschaften Lubelskie, Podkarpackie, Świętokrzyskie, Podlaskie, Warmińsko-Mazurskie und in der Teilregion Siedlce.
  2. 40% der Investitionsausgaben – in den Woiwodschaften Zachodniopomorskie, Lubuskie, Kujawsko-Pomorskie, Mazowieckie (mit Ausnahme der Hauptstadtregion Warschau und der Teilregion Siedlce), Łódzkie, Opolskie und Małopolskie.
  3. 35 % der Investitionsausgaben – in einem Teil der Hauptstadtregion Warschau.
  4. 30% der Investitionsausgaben – in den Woiwodschaften Pomorskie und Śląskie.
  5. 25% der Investitionsausgaben – in den Woiwodschaften Wielkopolskie und Dolnośląskie (mit Ausnahme von Posen, Breslau und der Teilregion Poznańskie) und einem Teil der der Hauptstadtregion Warschau.
  6. 20% der Investitionsausgaben (ab 1. Januar 2025 – 15%) – in Posen, Breslau und der Teilregion Poznańskie (Kreise: Poznańskie, Obornicki, Szamotulski, Średzki, Śremski).
  7. 0% – Warschau und die angrenzenden Kreise.

 

 

 

 

 

Die maximale Intensität der Förderung in den jeweiligen Fördergebieten kann um 10 Prozentpunkte im Falle von Investitionen mittlerer Unternehmen und um 20 Prozentpunkte im Falle von Investitionen kleiner Unternehmen erhöht werden.


Eine solche Erhöhung gilt nicht für das Gebiet der Woiwodschaft Mazowieckie, das überhaupt nicht gefördert wird (die Hauptstadt Warschau und die angrenzenden Kreise mit einer Intensität von 0 %).

 

Förderung für die Woiwodschaft Mazowieckie


Die Woiwodschaft Mazowieckie ist eine besondere Region. Der Lebensstandard in Warschau und in den angrenzenden Gebieten unterscheidet sich stark von denen der übrigen Kreise der Woiwodschaft. Um die ratio legis der Vorschriften über regionale Investitionsbeihilfe zu wahren, liegt die Intensität der Beihilfe in der Woiwodschaft Mazowieckie zwischen 0 % und 50 %: 

 

  1. 0% - Hauptstadt Warschau und angrenzende Kreise (Gemeinden: Izabelin, Łomianki, Ożarów Mazowiecki, Stare Babice, Kreise: Legionowski, Miński, Otwocki, Wołomiński, Grodziski – Gemeinden Milanówek und Podkowa Leśna; Nowodworski, Piaseczyński, Pruszkowski).
  2. Teilregion Warschau:
  • West – 25% (Gemeinden: Baranów, Błonie, Góra Kalwaria, Grodzisk Mazowiecki, Jaktorów, Kampinos, Leoncin, Leszno, Nasielsk, Prażmów, Tarczyn, Zakroczyn, Żabia Wola);
  • Ost – 35% (Gemeinden: Dąbrówka, Dobre, Jadów, Kałuszyn, Kołbiel, Latowicz, Mrozy, Osieck, Serock, Siennica, Sobienice – Jeziorny, Strachówka i Tłuszcz).


3. 50% - Teilregion Siedlecki (Kreise: Garwoliński, Łosicki, Sokołowski, Węgrowski, Siedlecki, Stadt Siedlce)

 

 

 

 

 

Wenn Sie an der Inanspruchnahme von regionaler Investitionsbeihilfe interessiert sind, nutzen Sie das Wissen und die Erfahrung der Experten von Rödl & Partner. 

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Magdalena Skurowska

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Magdalena Szwarc

Tax adviser (Polen)

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