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Zuckersteuer – Neue Steuern in der Lebensmittelbranche

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Anastazja Niedzielska-Pitera

5. Oktober 2020

 

Im Januar nächsten Jahres werden die Vorschriften über die neuen Steuern auf gesüßte und energetische Getränke sowie auf Alkohol bis 300 ml (sog. „Mini-Schnäpse“) in Kraft treten. Angesichts der Einführung der Zuckersteuer rechnet die Polnische Föderation der Lebensmittelhersteller (poln. Polska Federacja Producentów Żywności) sogar mit einem Anstieg der Getränkepreise um 40 Prozent.


Höhe der Steuern auf gesüßte Getränke


Gemäß den einzuführenden Vorschriften werden der neuen Steuer Getränke mit dem Zusatz von Ein- oder Zweifachzuckern und Lebensmitteln, die diese Substanzen enthalten, sowie von Süßstoffen unterliegen. Die Grundsteuer auf gesüßte Getränke wird 0,50 PLN je Liter des Produktes mit einem Zuckergehalt unter 5 g/100 ml betragen. Es wird auch eine zusätzliche Steuer für jedes weitere Gramm Zucker über das Limit von 5 g/100 ml erhoben. Diese Steuer wird 0,05 PLN/l betragen. Energiegetränke mit Zusatz von Koffein oder Taurin werden auch mit einer Steuer in Höhe von 0,10 PLN/l belegt. Die Höchstgrenze der neuen Steuern wird sich auf 1,2 PLN/l belaufen.


Zu unterstreichen ist, dass diese Steuer nicht auf Medizinprodukte, Nahrungsergänzungsmittel, Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke, Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung, verbrauchsteuerpflichtige Waren, Kohlenhydrat-Elektrolytlösungen mit einem Zuckergehalt bis 5 g/100 ml, auf Produkte, in denen unter den Zutaten an erster Stelle Milch oder die daraus hergestellten Erzeugnisse stehen, sowie auf Produkte, die einen Mindestgehalt an Obst- und Gemüsesäften von 20 Prozent und einen Zuckergehalt bis 5 g/100 ml ausweisen, erhoben wird. Überschreitet der Zuckergehalt in Kohlenhydrat-Elektrolytlösungen oder in Produkten, die einen Mindestgehalt an Obst- und Gemüsesäften von 20 Prozent ausweisen, den Wert von 5 g/100 ml, wird nur die zusätzliche Steuer in Höhe von 0,05 PLN für jedes zusätzliche Gramm Zucker über 5 g/100 ml des Getränkes erhoben.


Höhe der Steuern auf kleine Alkoholgetränke, sog. „Mini-Schnäpse“


Gemäß den neuen Vorschriften wird auch eine zusätzliche Steuer auf den Verkauf von Alkoholgetränken in Verpackungen bis 300 ml eingeführt. Diese Steuer wird sich auf 25 PLN pro Liter Alkohol mit 100 Volumenprozent in diesen Verpackungen belaufen.

 

Pflicht zur Zahlung der Steuern


Die Pflicht zur Zahlung der Steuern auf gesüßte Getränke betrifft diejenigen Rechtsträger, die die Getränke an Einzelhandelsverkaufsstellen verkaufen oder selbst solche Einzelhandelsverkaufsstellen sind. Sie bezieht sich auch auf Hersteller, Rechtsträger, die die Getränke im Rahmen innergemeinschaftlicher Lieferungen erwerben und auf Getränkeimporteure sowie auf diejenigen, die die Erzeugung des Produktes beim Hersteller bestellen. 
Die Steuer auf kleine alkoholische Getränke wird Unternehmer belasten, die eine Genehmigung zum Alkohol-Großhandel besitzen.


Konsequenzen der Einführung der Steuer


Mit den neuen Vorschriften will der Gesetzgeber Fettleibigkeit, Diabetes und Alkoholkonsum bekämpfen. Es wird jedoch noch dauern, bis genaue Daten vorliegen, aus denen sich ergibt, ob die mit der Einführung der neuen Vorschriften angestrebten gesundheitlichen Vorteile langfristig erreicht werden. Auf kurze Sicht ist eines sicher: Die Preise für die Getränke werden steigen. Die Polnische Föderation der Lebensmittelhersteller rechnet sogar mit einer Preiserhöhung bis zu 40 Prozent.


Sollten Sie Interesse an diesem Thema haben, so setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

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Anastazja Niedzielska-Pitera

Attorney at law (Polen)

Senior Associate

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