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Neue Grundsätze der Erhebung der Quellensteuer

PrintMailRate-it

​​​​Piotr Ziółkowski

17. Januar 2022 

 

Am 1. Januar 2022 traten im Rahmen der polnischen Neuordnung Vorschriften in Kraft, die die endgültige Form des Systems der Erhebung der Quellensteuer in Polen definieren.
 

System der Steuererhebung


Nach einer Phase der Aussetzung gilt für bestimmte Auszahlungen das „Pay und Refund"-Verfahren.

Seit dem neuen Jahr soll das System der Steuererhebung von Folgendem abhängig sein:


  • Art der Zahlung (objektives Kriterium);
  • Status des Empfängers einer Zahlung als verbundenes oder drittes Unternehmen (subjektives Kriterium) und
  • Gesamtbetrag der an einen bestimmten Steuerpflichtigen gezahlten Forderungen (betragsbezogenes Kriterium).


Darüber hinaus wurden die Definition der erforderlichen Sorgfalt, des wirtschaftlichen Eigentümers und die Grundsätze für die Verwendung der Kopie der Ansässigkeitsbescheinigung geändert.
 

Andere Änderungen in der Quellensteuer

  • Die Anwendung des „Pay and Refund"-Verfahrens wurde auf Zahlungen für Lizenzgebühren, Zinsen und Dividenden beschränkt.
  • Der Gesetzgeber hat präzisiert, dass bei der Beurteilung der Frage, ob ein Steuerpflichtiger, der den ermäßigten Quellensteuersatz oder die Steuerbefreiung in Anspruch nehmen will, die erforderliche Sorgfalt eingehalten hat, nicht nur die Art und der Umfang der Gewerbetätigkeit des polnischen Steuerpflichtigen, sondern auch seine Verbindungen im Sinne der Verrechnungspreisvorschriften berücksichtigt werden.
  • Es wurde eine Vorschrift eingeführt, nach der der steuerliche Wohnsitz des Steuerpflichtigen durch eine Kopie der Ansässigkeitsbescheinigung bestätigt werden kann.
  • Anstelle einer Stellungnahme zur Anwendung der Befreiung wurde eine Stellungnahme zur Anwendung der Präferenzsätze eingeführt.
  • Die Definition des wirtschaftlichen Eigentümers (Beneficial Owner) wurde geändert.


Das Finanzministerium hat auch die Herausgabe von steuerlichen Erläuterungen zum neuen System der Erhebung der Quellensteuer angekündigt.
 

Empfehlung von Rödl & Partner


Im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der neuen Vorschriften empfehlen wir Folgendes:

  • die Verträge und Geschäfte mit ausländischen Geschäftspartnern im Hinblick auf die geltenden Steuerpflichten zu überprüfen;
  • die Zahlungen an verbundene Unternehmen zu überprüfen;
  • interne Verfahren zur Regelung der Grundsätze über die Haftung für Zahlungen an ausländische Unternehmen zu erarbeiten. Dies wird das Risikomanagement polnischer Unternehmen und ihrer Geschäftsführer erleichtern.


Sollten Sie Fragen zum Quellensteuersystem haben oder Unterstützung im Hinblick auf die eingeführten Änderungen benötigen, können Sie sich gerne an die Experten von Rödl & Partner wenden.​

Kontakt

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Anna Harasimowicz

Auditor (Polen)

Associate Partner

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