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Geplante Verschiebung des Termins für die Abrechnung und Abführung der Körperschaftsteuer auf den 30. Juni 2021

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Żaneta Niestier
1. Marz 2021

 

Nach den Informationen des Finanzministeriums wurden Gesetzgebungsarbeiten an einer Verschiebung des Termins für die Zahlung der Körperschaftsteuer und die Abgabe der Jahres-Körperschaftsteuererklärung CIT-8 für 2020 vom 31. März auf den 30. Juni 2021 in Angriff genommen.

 
Wie aus den uns von Vertretern des Finanzministeriums übermittelten Informationen hervorgeht, soll die geplante Terminverschiebung es den Unternehmern ermöglichen, ihre Liquidität zu verbessern und sich auf die laufende Gewerbetätigkeit zu konzentrieren.

In dieser Phase der Gesetzgebungsarbeiten ist es noch nicht klar, ob diese Lösung auch von Steuerpflichtigen in Anspruch genommen werden kann, deren Steuerjahr nach dem 1. Januar 2021 endet.
 
In ähnlicher Weise wurde 2020 der Termin für die Jahres-Steuererklärung CIT-8 für 2019 auf den 31. Mai 2020 verschoben. Damals konnte die Terminverschiebung von Steuerpflichtigen in Anspruch genommen werden, deren Steuerjahr spätestens am 31. Dezember 2020 endete.

Über neue Informationen zur geplanten Verschiebung des Termins für die Körperschaftsteuerabrechnung werden wir Sie auf dem Laufenden halten.

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Adrian Maczura

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