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Änderungen beim Verbot der Erbringung von Dienstleistungen für verbundene russische Unternehmen

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​​​​​​​​Alicja Szyrner

5. Juni 2024


Am 20. Juni 2024 sollen Änderungen beim Verbot der Erbringung von Dienstleistungen für verbundene russische Unternehmen in Kraft treten.
 
Auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 ist sowohl die direkte als auch die indirekte Erbringung folgender Dienstleistungen für die Regierung Russlands oder für in Russland ansässige Unternehmen verboten:

  • Wirtschaftsprüfungsdienstleistungen
  • Buchhaltung
  • Steuerberatung
  • Unternehmensberatungsleistungen
  • Dienstleistungen im Bereich Public Relations
  • Architekten- und Ingenieurdienstleistungen
  • Rechtsberatung
  • IT-Beratung
  • Markt- und Meinungsforschungsleistungen
  • technische Untersuchungen und Analysen
  • Werbeleistungen
  • Software für Industriedesign und -produktion
 
Bis zum 20. Juni 2024 erstreckt sich das o.g. Verbot nicht auf die Erbringung von Dienstleistungen, die für den ausschließlichen Nutzen von in Russland ansässigen Unternehmen bestimmt sind, deren Eigentümer eine juristische Person ist, die auf der Grundlage der Rechtsordnung eines EU-Mitgliedsstaates, eines Mitgliedsstaates des EWR, der Schweiz oder eines Partnerlandes errichtet wurde, oder die von einer solchen juristischen Person allein oder gemeinsam kontrolliert werden – also auf Dienstleistungen, die für verbundene Unternehmen erbracht werden.  Nach dem 20. Juni 2024 werden alle o.g. Dienstleistungen nur nach Einholung einer Genehmigung des Ministers für Entwicklung und Technologie für in Russland ansässige Unternehmen erbracht werden können.  
 
Somit muss bis zum 20. Juni 2024 überprüft werden, ob im Rahmen der Kapitalgruppe bestimmte Dienstleistungen für verbundene russische Unternehmen erbracht werden, und wenn ja, so ist ihre Erbringung bis zu diesem Zeitpunkt einzustellen, oder es ist eine Genehmigung des Ministers für Entwicklung und Technologie einzuholen.
 
Für Rückfragen zu den von der EU verhängten Wirtschaftssanktionen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung​.

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Alicja Szyrner

Attorney at law (Polen)

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