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Aufschiebung der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung - Veröffentlichung der Richtlinie

PrintMailRate-it

​​​​​​​​​​Maciej Ogórek 

18. April 2025​


Am 16. April wurde im Amtsblatt der EU eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht, mit der die Frist für die obligatorische Nachhaltigkeitsberichterstattung auf der Grundlage der CSRD verschoben wird. Die Frist für die Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsberichten wird sich für die zweite und dritte Gruppe der zur Berichterstattung Verpflichteten um zwei Jahre verschieben. Dies bedeutet Folgendes:​​

  • Unternehmen von öffentlichem Interesse, die zur Veröffentlichung des Berichts im Jahr 2025 verpflichtet sind, müssen den Bericht ohne Änderung der Frist veröffentlichen;
  • Großunternehmen müssen erstmals 2028 einen Bericht veröffentlichen (für 2027);
  • kleine und mittlere börsennotierte Unternehmen werden erstmals im Jahr 2029 einen Bericht veröffentlichen (für 2028).

Zu beachten ist, dass die Richtlinie zur Aufschiebung der Frist keine direkten Auswirkungen auf polnische Unternehmen hat. Damit die Berichtspflichten für polnische Gesellschaften aufgeschoben werden können, muss das Rechnungslegungsgesetz geändert werden, was bis Ende 2025 erfolgen soll. 

Darüber hinaus wird die Pflicht zur Erfüllung der Pflichten aus der Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) aufgeschoben. 

Die eingeführten Änderungen sind nicht das Ende der Vereinfachungen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die EU-Institutionen beabsichtigen, den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen zu verringern und die ESRS-Standards zu vereinfachen. Für Unternehmen, die noch nicht mit den Vorbereitungen auf die Berichterstattung begonnen haben, ist der Aufschub der Berichterstattung eine gute Gelegenheit, um den Berichterstattungsprozess entsprechend zu planen und eine Analyse ihrer Tätigkeit nach dem Konzept der doppelten Wesentlichkeit durchzuführen, die wahrscheinlich auch nach der Vereinfachung der ESRS-Standards beibehalten wird. 

Benötigen Sie Unterstützung bei der Interpretation von Änderungen oder der Planung des Berichterstattungsprozesses? Setzen Sie sich mit uns in Verbindung

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Maciej Ogórek

Attorney at law (Polen)

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