Um die Website zu personalisieren und Ihnen den größten Mehrwert zu bieten, verwenden wir Cookies. Unter anderem dienen sie der Analyse des Nutzerverhaltens, um herauszufinden wie wir die Website für Sie verbessern können. Durch Nutzung der Website stimmen Sie ihrem Einsatz zu. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.



Kapazitätsmarktgesetz – Einführung eines Mechanismus für ergänzende Auktionen

PrintMailRate-it

​​​​​​​​​​​Przemysław Rogiński, Julia Pieczonka

13. Februar 2025


Am 13. Februar 2025 ist das Gesetz vom 24. Januar 2025 über die Änderung des Kapazitätsmarktgesetzes in Kraft getreten.

Mit der Regelung wird die Möglichkeit zusätzlicher Auktionen auf dem Kapazitätsmarkt für die Lieferperioden von der zweiten Hälfte des Jahres 2025 bis 2028 und der Verlängerung der Förderung für Energieanlagen, die die EU-Emissionsnormen nicht erfüllen, eingeführt.

Kapazitätsmarktgesetz – Änderungen


Die Novelle geht davon aus, dass im Rahmen des derzeitigen Kapazitätsmarktes ergänzende Auktionen für die zweite Hälfte des Jahres 2025 (halbjährliche Auktion) sowie für die Jahre 2026, 2027 und 2028 (jährliche Auktionen) stattfinden werden. Die ergänzenden Auktionen werden wie folgt durchgeführt werden:

  1. nach Abschluss der zusätzlichen Auktionen für das betreffende Lieferjahr des Kapazitätsmarkts und
  2. wenn die in der Hauptauktion und in den ergänzenden Auktionen für das betreffende Lieferjahr angebotene Kapazitätsmenge nicht ausreicht – um das Kapazitätsproblem für den betreffenden Lieferzeitraum zu lösen.​

Nach den EU-Vorschriften verlieren Stromerzeuger, die mehr als 550 kg CO2/MWh emittieren, ab Mitte 2025 das Recht auf staatliche Beihilfe in Form des Kapazitätsmarktes. Folglich werden sie „im Rahmen des Kapazitätsmechanismus weder Verpflichtungen haben noch Zahlungen oder Verpflichtungen bzgl. zukünftiger Zahlungen erhalten" 1.

Diese Beschränkung kann jedoch dazu führen, dass der gesamte Strombedarf nicht so abgedeckt werden kann, wie es für die Sicherstellung der Versorgungssicherheit erforderlich ist. Mit der Einführung des Mechanismus ergänzender Auktionen soll diesem Risiko entgegengewirkt werden.

Das Gesetz lässt die Teilnahme von Stromerzeugern, die mehr als 550 kgCO2/MWh emittieren, an den ergänzenden Auktionen und deren Konkurrenz mit Unternehmen, die den Emissionsgrenzwert einhalten, zu. Eine Förderung in Form von ergänzenden Auktionen ist nach der EMD2 Verordnung möglich.

Die EMD-Verordnung sieht die Möglichkeit einer befristeten und bedingten Verlängerung der Förderung vor, sofern die Europäische Kommission eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Kapazitätsverträge, die im Rahmen der ergänzenden Auktionen abgeschlossen werden, können nicht durchgeführt werden, solange die angegebene Ausnahmegenehmigung nicht vorliegt.

Haben Sie Fragen zu den Auktionen des Kapazitätsmarktes, so setzen Sie sich bitte mit unseren Experten in Verbindung.


1 Verordnung (EU) 2019/943 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Elektrizitätsbinnenmarkt, Artikel 22 Absatz 4 Buchstabe b.
2 Verordnung (EU) 2024/1747 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Änderung der Verordnungen (EU) 2019/942 und (EU) 2019/943 in Bezug auf die Verbesserung des Elektrizitätsmarktdesigns in der Union​.

Kontakt

Contact Person Picture

Przemysław Rogiński

Attorney at law (Polen)

Manager

Anfrage senden

Profil



Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu